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Krongut gehörigen öffentlichen Straßen und Plätzen die Handhabung der orts-
polizeilichen Verrichtungen den betreffenden Gemeindevorständen übertragen ist.
Weimar am 28. Mai 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
!97] V. Daß von Seiten der Lebensversicherungsbank für Deutsch-
land zu Gotha an Stelle des verstorbenen bisherigen Haupt-Agenten Eduard
Freund hier der Kaufmann Hermann Geipel in Weimar zum Haupt-Agen-
ten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Dezember 1863 (Reg.=
Blatt S. 202) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. Mai 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
1981 VI. Daß der Gesellschaft für Lebens= und Renten-Versiche-
rungen, der Anker, in Wien, auf erfolgtes Nachsuchen die Erlaubniß
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum ertheilt und darauf von der Gesell-
schaft der Banquier Schoenbeck in Weimar zum Haupt-Agenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch zur össentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 5. Juni 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Ddr. Schomburg.