Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Die Bestimmungen des Schlußprotokolls von demselben Tage Zahl 4 
bleiben, so weit sie nicht durch die Verständigung über den Bau der Annstadt- 
Ilmenauer Eisenbahn erledigt sind, in Kraft. 
III. Die Fürstlich= Schwarzburg-Sondershausensche Regierung gestattet 
der Herzoglich Gothaischen Regierung, durch die Enclaven Geschwende in einer 
ihr beliebigen Richtung eine Eisenbahn bauen und betreiben zu lassen, und 
verspricht die Konzession zum Ban und Betriebe einer solchen Bahn nebst dem 
Rechte der Expropriation der zur Anlage der Bahn erforderlichen Grundstücke 
für die in ihrem Gebiete belegene Strecke demselben Unternehmer und abge- 
sehen von finanzieller Unterstützung, soweit in dieser Beziehung nicht unter 
V. 2 und 3 für den Fall einer Eisenbahnverbindung zwischen Schwarza und 
Ohrdruf etwas Anderes bestimmt ist, unter den gleichen Bedingungen, wie die 
Herzoglich Gothaische Regierung, zu ertheilen. 
IV. Die sämmtlichen contrahirenden Regierungen sichern sich zu, das 
Unternehmen des Baues und Betriebes einer Eisenbahnverbindung zwischen 
Ohrdruf und Schwarza als ein einheitliches mit gemeinschaftlichen Kräften zu 
fördern, demselben jede thunliche Erleichterung zu Theil werden zu lassen, und 
wenn möglich, einen Unternehmer zu gewinnen, welcher die ganze Eisenbahn 
von Ohrdruf bis Schwarza, abgesehen pon der Strecke Elgersburg-Ilmenau, 
zu bauen sich verpflichtet. 
V. Zu dem Ende vereinbaren die Großherzoglich Sächsische, Herzoglich 
Gothaische und Fürstlich Schwarzburg-Sondershausensche Regierung namentlich 
Folgendes: · 
1) Die genannten drei Regierungen werden generelle Vorarbeiten für eine 
Eisenhahn zwischen Ohrdruf-Elgersburg und Ilmenau-Schwarza her- 
stellen bezüglich die vorhandenen prüfen lassen, und die entstehenden 
Kosten für die Strecken innerhalb ihrer Territorien gemeinschaftlich 
nach Maßgabe der Linienlänge im berührten Gebiete, für die 
Strecke innerhalb des Fürstenthums Rudolstadt aber bis zum Betrage 
von 2000 Mark zu gleichen Theilen vorschußweise bestreiten. 
Dieselben machen sich verbindlich, falls innerhalb zehn Jahren, von 
Ratifikation des Vertrags an gerechnet ein geeigneter Unternehmer zu 
gewinnen sein sollte, welcher die ganze Eisenbahn von Ohrdruf bis 
Schwarz# abgesehen von der Strecke Elgersburg-Ilmenau zu bauen 
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