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Die Bestimmungen des Schlußprotokolls von demselben Tage Zahl 4
bleiben, so weit sie nicht durch die Verständigung über den Bau der Annstadt-
Ilmenauer Eisenbahn erledigt sind, in Kraft.
III. Die Fürstlich= Schwarzburg-Sondershausensche Regierung gestattet
der Herzoglich Gothaischen Regierung, durch die Enclaven Geschwende in einer
ihr beliebigen Richtung eine Eisenbahn bauen und betreiben zu lassen, und
verspricht die Konzession zum Ban und Betriebe einer solchen Bahn nebst dem
Rechte der Expropriation der zur Anlage der Bahn erforderlichen Grundstücke
für die in ihrem Gebiete belegene Strecke demselben Unternehmer und abge-
sehen von finanzieller Unterstützung, soweit in dieser Beziehung nicht unter
V. 2 und 3 für den Fall einer Eisenbahnverbindung zwischen Schwarza und
Ohrdruf etwas Anderes bestimmt ist, unter den gleichen Bedingungen, wie die
Herzoglich Gothaische Regierung, zu ertheilen.
IV. Die sämmtlichen contrahirenden Regierungen sichern sich zu, das
Unternehmen des Baues und Betriebes einer Eisenbahnverbindung zwischen
Ohrdruf und Schwarza als ein einheitliches mit gemeinschaftlichen Kräften zu
fördern, demselben jede thunliche Erleichterung zu Theil werden zu lassen, und
wenn möglich, einen Unternehmer zu gewinnen, welcher die ganze Eisenbahn
von Ohrdruf bis Schwarza, abgesehen pon der Strecke Elgersburg-Ilmenau,
zu bauen sich verpflichtet.
V. Zu dem Ende vereinbaren die Großherzoglich Sächsische, Herzoglich
Gothaische und Fürstlich Schwarzburg-Sondershausensche Regierung namentlich
Folgendes: ·
1) Die genannten drei Regierungen werden generelle Vorarbeiten für eine
Eisenhahn zwischen Ohrdruf-Elgersburg und Ilmenau-Schwarza her-
stellen bezüglich die vorhandenen prüfen lassen, und die entstehenden
Kosten für die Strecken innerhalb ihrer Territorien gemeinschaftlich
nach Maßgabe der Linienlänge im berührten Gebiete, für die
Strecke innerhalb des Fürstenthums Rudolstadt aber bis zum Betrage
von 2000 Mark zu gleichen Theilen vorschußweise bestreiten.
Dieselben machen sich verbindlich, falls innerhalb zehn Jahren, von
Ratifikation des Vertrags an gerechnet ein geeigneter Unternehmer zu
gewinnen sein sollte, welcher die ganze Eisenbahn von Ohrdruf bis
Schwarz# abgesehen von der Strecke Elgersburg-Ilmenau zu bauen
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