Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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106] V. Daß die Führung des Grundsteuerkatasters von Hochstedt der Groß- 
herzoglichen Bezirkskatasterführung in Vieselbach übertragen worden ist, wird 
hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 20. Juni 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(107] Das 26., 27., 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten 
unter 
Nr. 
Nr. 
Nr. 
Nr. 
1198 
1199 
1200 
1201 
1202 
1203 
das Gesetz, betreffend die Verwendung eines Theiles des Rein- 
gewinns aus dem von dem großen Generalstabe redigirten Werke 
„Der deutsch französische Krieg 1870/1871“, vom 31. Mai 
1877; unter 
die Verordnung, betreffend die Beförderung von gebührenfreien 
Telegrammen, vom 2. Juni 1877; unter 
die Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung 
der Einhundertmarknoten der Bayerischen Hypotheken = und 
Wechselbank, vom 7. Juni 1877; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanwei- 
sungen im Betrage von 20,000,000 Mark, vom 12. Junie 
1877; unter 
der Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe, vom 14. 
Juni 1877; unter 
die Verordnung, betreffend die Einrichtung, das Verfahren und 
den Geschäftsgang des Patentamts, vom 18. Juni 1877. 
Weimar. — Hof. Bnchdruceerei.
	        
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