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II14) III. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist
1) dem Großherzoglichen Direktor des I. Verwaltungsbezirks das Straßen-
bauwesen und die Handhabung der Straßenpolizei auf der im
II. Verwaltungsbezirke belegenen Strecke der Weimar-Kölledaer Chaussee,
und
2) dem Großherzoglichen Direktor des II. Verwaltungsbezirks das Straßen--
bauwesen und die Handhabung der Straßenpolizei auf den im I. Ver-
waltungsbezirke zwischen Umpferstedt und der Bezirksgrenze bei
Frankendorf bezüglich Rödigsdorf belegenen Strecken der Weimar-
Jenaer und der Eckardtsbergaer Chaussee
vom 1. Januar 1878 an bis auf Weiteres übertragen worden.
Solches wird zu Jedermanns Nachachtung hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. Juli 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
[/115) IV. Daß die Führung des Katasters von Tonndorf der Bezirks-
latasterführung des Großherzoglichen Rechnungsamtes Berka a./J. übertragen
worden ist, wird hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 17. Juli 1877,
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement der Finanzen.
G. Thon.
I116|] V. Daß von der Dresden-Stuttgarter Unfall-Versicherungsbank „Ein-
getragene Genossenschaft“ in Dresden, an Stelle des bisherigen Haupt-Agenten
Kaufmann Gustav Lindner hier der Rentner A. J. Eduard Hörle in Ei-
senach zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird