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Regierungs-Zlatt
Großberzogthum
Sachsen- Weimar= Eise nach.
Nummer 22. Weimar. 6 4. September *
JInhalt: Ministerial- Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Großhergoglichen Justizamts Berga und die
Vereinigung dessen Bezirks mit dem Bezirke des Großberzoglichen Justizamts Weida S. 155. —
zessionirung der Gegenseitigen Vieh-Versicherungs Gesellschaft „Union“, zu Berlin, zum Geschölisbetcnt0
im Großherzogthum S. 156. — Katasterführung für Großromstedt S. 10%. —
Ministerial-Bekanntmachungen.
(123) I. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs die Aufhebung des Großherzoglichen Instizamts Berga und die
Vereinigung dessen Bezirks mit dem Bezirke des Großherzoglichen Justizamts
Weida beschlossen worden ist, wird in dieser Beziehung Nachstehendes bestimmt:
1.
Die Wirksamkeit des Großherzoglichen Instizamts Berga hört mit dem
30. September 1877 auf.
2.
Vom 1. Oktober 1877 ab wird der Bezirk des bisherigen Großherzog=
lichen Justizamts Berga (vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni
1850 und das derselben beigefügte Verzeichniß unter Ziffer 3 — Reg.-Blatt
S. 557 folg. —) dem Großherzoglichen Justizamte Weida überwiesen.
3.
In sämmtlichen bei dem Großherzoglichen Justizamte Berga anhängigen
oder noch anhängig werdenden Rechtssachen, welche am 1. Oktober 1877 noch
nicht beendigt sind, haben die Betheiligten von dem bezeichneten Zeitpunkte an
dasjenige, was ihnen bei dem Großherzoglichen Justizamte Berga obgelegen,
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