Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

155 
Regierungs-Zlatt 
Großberzogthum 
Sachsen- Weimar= Eise nach. 
Nummer 22. Weimar. 6 4. September * 
  
JInhalt: Ministerial- Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Großhergoglichen Justizamts Berga und die 
Vereinigung dessen Bezirks mit dem Bezirke des Großberzoglichen Justizamts Weida S. 155. — 
zessionirung der Gegenseitigen Vieh-Versicherungs Gesellschaft „Union“, zu Berlin, zum Geschölisbetcnt0 
im Großherzogthum S. 156. — Katasterführung für Großromstedt S. 10%. — 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(123) I. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs die Aufhebung des Großherzoglichen Instizamts Berga und die 
Vereinigung dessen Bezirks mit dem Bezirke des Großherzoglichen Justizamts 
Weida beschlossen worden ist, wird in dieser Beziehung Nachstehendes bestimmt: 
1. 
Die Wirksamkeit des Großherzoglichen Instizamts Berga hört mit dem 
30. September 1877 auf. 
2. 
Vom 1. Oktober 1877 ab wird der Bezirk des bisherigen Großherzog= 
lichen Justizamts Berga (vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 
1850 und das derselben beigefügte Verzeichniß unter Ziffer 3 — Reg.-Blatt 
S. 557 folg. —) dem Großherzoglichen Justizamte Weida überwiesen. 
3. 
In sämmtlichen bei dem Großherzoglichen Justizamte Berga anhängigen 
oder noch anhängig werdenden Rechtssachen, welche am 1. Oktober 1877 noch 
nicht beendigt sind, haben die Betheiligten von dem bezeichneten Zeitpunkte an 
dasjenige, was ihnen bei dem Großherzoglichen Justizamte Berga obgelegen, 
1877. 26
	        
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