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Anhänger gewonnen. Die Berliner Truppen schlossen sich daher fast
durchweg der Bewegung an. Jägerbataillone, die zur Hilfe herbeigezogen
wurden, zeigten wenig Kampflust und legten die Waffen
ab. General Scheüch, der damalige Kriegsminister, verbot, wenn
ich richtig unterrichtet bin, den Waffengebrauch für die wenigen,
treugebliebenen Elemente und machte sich damit zum Withelfer der
Revolution. Die Krone aber setzte allem der Hrinz Max auf, indem
er die Abdankung des Kaisers um die Mittagsstunde des
9. Movember bekanntgab, noch ehe sie erfolgt war. Su allen
anderen Seiten wäre er dieserhalb wegen Hochverrats vor Gericht
gestellt worden; jetzt trägt er für alle Seiten den Makel dieser Kandlung
an der Stirn. So ging Berlin verloren. Noch am Tachmittage
dieses Tages ging der Kaiser in das neutrale Holland, wohin ihm der
Kronprinz folgte. Arbeiter- und Soldatenräte begannen nach russischem
Muster das Werk der Serstörung alles Zestehenden. Die
Bundesfürsten traten in den nächsten Tagen ab. Die Regierung des
Drinzen Max verschwand verdientermaßen. Sie hatte niemals bestimmt
gewußt, was sie wollte und erstrebte. Der Rat der Dolksbeauftragten
trat an ihre Stelle. Sbert, Scheidemann, Baase und
Genossen erklärten aus eigener Wachtvollkommenhbeit mit vorläusig
diktatorischer Gewalt Deutschland für einen Freistaat. Das ganze
Dolk unterwarf sich schweigend. Auch das ungeschlagene Beer mußte
sich dem Willen der Machthaber fügen. Da die Regierung, an deren
Spitze damals noch Hrinz Max von Baden stand, die letzte Wilsonsche
Note angenommen hatte, war schon am 8. November eine deutsche
Waffenstillstandskommission auf der Straße von Fumaps nach Givet
bei den französischen Dorposten eingetroffen, um die Waffenstillstandsbedingungen
der Entente entgegenzunehmen, für deren Annahme
oder Ablehnung der II. Movember 12 Uhr mittags als Termin festgesetzt
war. Die hauptsächlichsten Zedingungen aber waren in ihren
Bauptzügen folgende:
„I Einstellung der Feindseligkeiten sechs Stunden nach Unterzeichnung
des betreffenden Dertrages. 2. Sofortige Räumung der besetzten
Gebiete — Belgien, Frankreich, Elsaß-Cothringen, Luxemburg
— binnen 14 Tagen und nach besonderer ANbereinkunft betreffs
der Räumungszeiten seitens der Deutschen und der Besetzung durch
die Entente. 5. Deutsche Truppen, die die erwähnten Gebiete in dem
festgesetzten Seitraum noch nicht geräumt haben, werden kriegsgefangen.
4. Die Deutschen geben in gutem Sustande ab: 5000
Kanonen, zunächst schwere, 50 000 Maschinengewehre, 3000 Minenwerfer,
2000 Flugzeuge. 5. Räumung des linken Rheinufers durch
die Deutschen, das durch die örtlichen Zehörden unter Aufsicht der
Besatzungstruppen der Entente verwaltet wird. Besetzung je eines
Brückenkopfes bei Mainz, Koblenz, Köln von 30 km Durchmesser
auf dem rechten Rheinufer. Schaffung einer neutralen Sone, deren
Westgrenze 10 km vom Strome bzw. von der Grenze der Brücken-