Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Stand, auf. Nach fruchtlosem Ablauf des Termins ist nach Maßgabe dieser 
Androhung und des Antrages des Impetranten rechtlich zu erkennen. 
Das Erkenntniß wird nach erlangter Rechtskraft in denselben Blättern 
einmal veröffentlicht und außerdem der Direktion der Gesellschaft abschriftlich 
zugefertigt, worauf letztere eine gleichartige Prioritäts-Obligation gegen Empfangs- 
bekenntniß dem Impetranten zustellt. 
Die Gesellschaft wird durch das Empfangsbekenntniß für jeden Fall, selbst 
für den der späteren Auffindung und Produktion der vermißten Prioritäts-Obli- 
gation vollständig liberirt. Melden sich in dem anberaumten Termine Personen, 
welche auf die berufene Prioritäts-Obligation Anspruch erheben, so wird die 
neue Prioritäts-Obligation so lange zurückgehalten, bis der Streit zwischen den 
mehreren Prätendenten entschieden ist. 
Das Empfangsbekenntniß des sodannigen Berechtigten muß gerichtlich 
legalisirt sein. 
Wird endlich nach Stellung des oben erwähnten Antrags der Direktion 
der Gesellschaft ein neuer Inhaber der vermißten Prioritäts-Obligation auf 
irgend eine Weise bekannt, so ist dieselbe verpflichtet, dem Gericht hiervon als- 
bald Anzeige zu machen und hat dessen weitere Anordnung zu gewärtigen. 
§. 13. 
Durch die Anleihe von 3500 000 Mark 4½ prozentiger Prioritäts-Obli- 
gationen wird die Seitens der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund der landes- 
herrlichen Privilegien vom 15. Oktober 1875 emittirte Anleihe von Schuld- 
verschreibungen im Gesammtbetrage von 4000 000 Mark in der Weise getilgt, 
daß die bereits begebenen Stücke dieser Anleihe nach vorhergegangener halb- 
jähriger Kündigung durch Zahlung des Neunwerthes nebst den aufgelaufenen 
Zinsen eingelöst und sodann die sämmtlichen, sowohl bereits begebenen und 
wieder eingelösten als auch noch nicht begebenen Schuldverschreibungen nebst 
Talons und Coupons in Gegenwart eines Mitgliedes der Direktion und eines 
Beamten des Großherzoglichen Justizamtes zu Jena, der darüber ein Protokoll 
aufzunehmen hat, verbrannt werden. 
Jena, den 14. September 1877. 
Die Direktion der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. 
(gez.) Dr. JZerbst. Hildebrand.
	        
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