Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Beilage B. 
Staat: 
Verwaltungsbezirk: 
Ortschaft: 
Tiquidation 
über die Kosten, welche im Jahre 18 durch Maßregeln gegen die Rinder- 
pest entstanden und nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 7 April 1869 
auf Reichsfonds zu übernehmen sind. 
  
Bezeichnung der Empfänger und des ! Betrag.Beleg. 
Gegenstandes. 4 Nr. 
1 
Nr. 
1 
1 J. bEutschigung für gefalleue und « 
s etödtete Thiere: 
dem hepturs er N. N. (hier ist die Z 
Stückzahl der Fosclenen und getödteten. "% 
DTDhiere nach den verschiedenen Gattun- 
gen — Rindvieh, Schafe und Ziegen 2c. 
anzugeberren .. . ... 
  
  
— 
  
Summa I. 
LI. Eutschöhihung für vernichtete 
achen: 
— 
dem N. N. für vernichtetes Stroh: 
K. ꝛc. 
  
Summa II. 
  
II. Eutschäbigung für euteignete 
lätze: 
dem N. N. f .. .. . . . . .. . . . ... 
Summa III. 
  
  
  
  
 
	        
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