Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

124  Malzaufschlag  —  Maurermeister.

zeitiger  Zahlung  des  ärarischen  Malzaufschlages  ist  nicht
unter  Strafe  gestellt,  und  kann  daher  auch  bezüglich  des
Localmalz=  und  Bieraufschlages  die  Unterlassung  rechtzeitiger
  Bezahlung  desselben  nicht  unter  Strafe  gestellt  werden.
  XIIX,  106.  Mit  dem  Einschütten  des  Malzes
zum  Zwecke  des  Brechens  desselben  in  die,  wenn  auch  noch
geschlossene  Gosse  beginnt  der  Akt  des  Brechens.  L,  92.
Malzaufschlagsübertretung  und  Bierverfälschung.  L,  209,
225,  241.  Beimischung  von  Farinzucker  zum  Weißbier.
E.  1IV,  390.

Mandat,  ein  bestimmtes  Anwesen  zu  kausen.  XLIII,  116.
Unredliche  Handlungsweise  des  Vermitltlers  zerstört  dessen
Anspruch  aus  dem  Vermittlungsvertrage.  XLII,  8.  Ueberschreitung
  des  zum  Verkaufe  Beauftragten.  Rechtliche
Folgen.  XILVIII,  285.  Späteres  Auftragozugeständniß
begründet  nicht  die  Haftung  des  Mandanten  auc  dem
zwischen  dem  Mandatar  und  dem  Dritten  abgeschlossenen
Vertrage,  wenn  nicht  nach  diesem  selbst  der  Auftraggeber
als  Vertragsschliehender  erscheint.  XLVI,  23.  Vollzogener
Auftrag  der  Zahlung  der  Schuldsumme  an  einen  Dritten
liberirt  auch  dann,  wenn  der  hiedurch  #  tilgende  Anspruch
des  Dritten  unstalthaft  ist.  XLVI,  43.  Mandats=  oder
Servitutsverhältniß.  XLVI,  124.  ——  des  Mandatsverfahrens
  nach  dem  Tode  das  Mandanten.  XLVI,  248.
Mäcklergeschäft  als  Folge  eines  Mandato  statt  Consensualkontraktes
  nach  preuß.  Landr.  XIVI,  187.  Schließt  der
Beauftragte  im  cigenen  Namen  einen  Vertrag  ab  und  gibt
hiebei  zu  erkennen,  daß  dies  im  Auftrage  eines  Dritten
geschehen,  wer  kann  bieraug.  belangt  werden?  EB.  III,  77.

Manifestationseid  s.  E  -

Makkcnichuyxbv  500  Markenschubgesetz.  EB.  III,
32,  129,  132,  135,  136.  Waarenzeichen  ausländischer
Gewerbtreibender.  EB.  IV,  29.  Widerrechtliche  Verwendung
  von  Schutzmarken.  EB.  IV,  52.  Freizeichen
bloß  als  Bestandtheil  eines  Waarenzeichens.  EB.  IV,  59.

Marktschreiber:  dessen  dienstliche  Stellung.  XLVI,  108.

Marktverkehr  nach  der  Reichsgewerbeordnung  und  den
Landesgesetzen  XIV,  379.

Massaverwalter  s.  Konkurs.

Maße:  geseblich  zugelassene.  XIiI,  189.

Maß=  und  Gewichts-Ordnung:  baherische  und  norddeutsche
  XLVII,  51.

Maßß-  und  Gewichts-Polizei:  derselben  sind  auch
Hoteliers  und  Pensionshalter  unterworsen.  XLI,  401.
Desgleichen  Mehlmüller  XLI,  666.

Maurermeister:  ein  solcher  bei  s  Väeerbeschau,  zu8ezogen
  ist  kein  Beamter.  XLII,