Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung, 
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, 
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 
Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, 
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten', wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 21. Februar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef. 
pr. Schomburg. 
(38) IV. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs ist dem Dr. Harald Thaulow, zu Christiania, ein Erfindungs- 
Patent auf eine Darstellung von Leim und Gelatine aus dem sogenannten 
Haartheer, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium 
niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie 
mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.= 
Blatt vom Jahre 1843 Seite 13.— 16) angegeben und begründet find, auf 
die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des 
Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerinm nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Februar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
dr. Schomburg.
	        
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