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unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung,
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen,
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843
Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren,
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten', wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 21. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef.
pr. Schomburg.
(38) IV. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs ist dem Dr. Harald Thaulow, zu Christiania, ein Erfindungs-
Patent auf eine Darstellung von Leim und Gelatine aus dem sogenannten
Haartheer, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium
niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie
mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.=
Blatt vom Jahre 1843 Seite 13.— 16) angegeben und begründet find, auf
die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des
Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerinm nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.