Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

I

chronologische  Aebersicht

der  in  dem  Regierungs-Blatt  des  Großherzogthums  im  Jahre  1878

erschienenen  Gesetze  und  Verordnungen.

 

Datum

des
Gesetzes  2c.

Inhalt.

 

1878
11.  Januar

12.  Januar
26.  Januar
30.  Januar

8.  Februar
6.  März

6.  März
11.  März

12.  März

16.  März

 

 

Ministerial-Bekanntmachung,  die  Bildung  eines  künstlerischen,
  eines  photographischen  und  eines  gewerblichen
Sachverständigen-Vereins  nach  Maßgabe  der  Reichsesetze
  vom  9.,  10.  und  11.  Januar  1876  betreffend.

Ministerial-Bekanntmachung  über  die  Zusammensetzung
des  vorerwähnten  Vereins,  Mitglieder  und  Vorsitz.

Vertrag  zwischen  der  Großherzoglich  Sächsischen  und  Herzoglich

  Meiningenschen  Regierung,  den  Bau  der  Feldabahn
  betreffend.

Revidirte  Verordnung  zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom
6.  Mai  1876,  die  Fischerei  betreffend.

Abänderungen  der  Postordnung  vom  18.  Dezember  1874.

Höchste  Verordnung,  betreffend  die  theilweise  Abänderung
der  Verordnung  vom  24.  Juni  1848  hinsichtlich  der
Marktorte,  deren  Martini-Marktpreise  der  Ermittelung
des  Werthes  von  Körnerfrüchten  zum  Behufe  der  Ablösung
  zu  Grunde  gelegt  werden  sollen.

Gesetz,  die  von  den  Armenverbänden  im  Großherzogthum
zu  erstattenden  Armenpflegekosten  betreffend.

Gesetz,  die  Eheschließungen  männlicher  Angehörigen  der
rechts-rheinischen  Gebietstheile  des  Königreichs  Bayern
und  männlicher  Ausländer  betreffend.

Nachtrag  zu  der  Instruktion  vom  13.  Dezember  1875  für
die  Standesbeamten,  Aufhebung  der  Ziffer  9  des  §  17
betreffend.

Vertrag  zwischen  der  Großherzoglich  Sächsischen  Staatsregierung
  und  der  Lokomotiv.Fabrik  Krauß  &  Comp.
zu  München  wegen  des  Baues  und  Betriebes  einer
Sekundärbahn  von  Salzungen  nach  Vacha  und  von
Dorndorf  bis  Kaltennordheim.

Nr.  des  Seite  des
Reg.=  Regierungs-Blatts,
  Blatts.
2  5—6
2  6—7.
17  131  —134.
3  9—16.
Tr
5  21—24.
7  29—31.
8  33—35.
10  41—42.
10  43—44.
17  98—119.

 

 

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