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für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 4. Juni 1871 (Regierungs-Blatt
S. 114) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 12. Dezember 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
[111] III. Daß von der für Norddeutschland bestehenden Filiale der eng-
lischen Lebens= und Rentenversicherungs-Gesellschaft The Gresham zu London
an Stelle des Edwin Frickmann zu Eisenach, bisherigen Hauptagenten der
genannten Gesellschaft,
Adolf Hempel in Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. März 1874
(Regierungs-Blatt S. 126) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 13. Dezember 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
/1121 IV. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten
Staats-Ministeriums vom 15. Dezember 1877 — Regierungs-Blatt S. 293 —,
die Veränderungen der Arzneitaxe betreffend, wird hierdurch Folgendes verordnet:
l
Die im Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich
Preußische Arzneitaxe für 1879 wird hierdurch, jedoch ohne die derselben vor-