Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Urkundlich haben Wir gegenwärtige Verordnung höchsteigenhändig vollzogen 
und mit Unserem Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen. 
Im Namen und Auftrag Unseres Herrn Vaters Königliche Hoheit 
und Gnaden 
Weimar, den 24. September 1879. 
Carl Angust. 
Nachtrag 
zur Ausführungs-Verordnung vom 24. Juni 
1851 zur Kirchgemeinde Ordnung, die 
Abnahme der Kirchrechnungen betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[155) 1. Daß von dem Verwaltungsrath der Allgemeinen Versorgungsanstalt 
im Großherzogthum Baden zu Carlsruhe an Stelle des Th. Vogt, zu Weimar, 
bisherigen Hauptagenten derselben, der Geometer Guido Schnaubert hier 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 29. Jannar 1872 (Re- 
gierungs-Blatt Nr. 7) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 29. September 187)9. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg.
	        
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