Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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4] IV. Daß von der Direktion der Schlesischen Hagel-Versicherungs-Gesell- 
schaft zu Breslau an Stelle des Reinhold Apel zu Weimar, bisherigen Haupt- 
agenten derselben, Emil Fischer zu Weimar zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Mi- 
nisterial-Bekanntmachung vom 12. März 1878 (Regier.-Blatt S. 36) hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 12. Jannar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
15] Das Reichs-Gesetzblatt enthält in den Stücken 37 von 1879 und 1 von 
1880 unter 
Nr. 1353 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Benennung des Reichs- 
kanzler-Amts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde, vom 
24. Dezember 1879; unter 
1354 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten 
zum Bundesrath, vom 1. Dezember 1879; unter 
1355 die Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe 
auf See, vom 2. Jannar 1880; unter 
„ 1356 die Erklärung, betreffend den Handelsvertrag zwischen Deutschland 
und Oesterreich-Ungarn vom 11. Dezember 1878, vom 31. De- 
zember 1879; unter 
„ 1357 die Bekanntmachung, betreffend die Fortdauer des Handelsvertrags 
zwischen Deutschland und Belgien, vom 31. Dezember 1879; unter 
„ 1358 die Bekanntmachung, betreffend die Fortdauer des Handels= und 
Zollvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz, vom 31. De- 
zember 1879. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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