des
Gesetzes 2c.
Datum
Inholt.
Nr. des
Reg.
Blatts.
Seite des
Regierungsatts.
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26.
S
29.
1880
April
April
. April
.April
April
Mai
Juni
Juni
Juni
.Juni
.Juni
Juni
.Juli
Juli
Provisorisches Gesetz über die Wahlen zum Bezirks-Ausschuß
im III. und IV. Verwaltungsbezirke (Nachtrag
zum Gesetz vom 9. Mai 1853, enthaltend einen Nachtrag
zum Gesetz über die Neugestallung der Staatsbehörden
vom 5. März 1850).
Verordnung zur Ausführung des vorgenannten Gesetzes.
Ministerial-Bekanntmachung, das Verfahren bei Erhebung
der Anklage und Eröffnung der Untersuchung gegen
Wehrpflichtige betreffend, welche sich der Wehrpflicht
entzogen haben.
Nachtrag zu Art. 8 der Ausführungs-Verordnung vom
24. Juni 1851 zur Kirchgemeinde-Ordnung, die Sicherheitsleistung
der Kirchrechnungsführer betreffend.
Verordnung des Kirchenraths, die Mitwirkung der kirchlichen
Behörden bei der Ueberwachung des Religionsunterrichts
in den evangelischen Volksschulen betreffend.
Ministerial-Verordnung, betreffend die Vorbereitungen zur
Bildung der Schöffengerichte und der Schwurgerichte.
Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über
die juristischen Prüfungen und der Vorbereitung zum
höheren Justizdienste betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Nachsendung
von Briefen mit Post-Zustellungsurkunden und die Behandlung
der nach § 167 der Civilprozeßordnung zum
Zwecke der Zustellung niedergelegten Schriftstücke.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den Vorbereitungsdienst
und die Prüfung der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreibergehülfen.
Ministerial-Bekanntmachung, betressend den Aufschub der
Strafvollstreckung im Anschluß an Ziffer II der Bekanntmachung
vom 15. September 1879 über die Strafvollstreckung
2c.
Provisorisches Gesetz wegen Einführung des Königlich
Bayrischen Gesetzes vom 25. Februar 1880, den Branntweinausschlag
betreffend im Vordergericht Ostheim.
Verordnung, den Vollzug des Gesetzes vom 16. Juli 1880
wegen Einführung des Königlich Bayrischen Gesetzes
vom 25. Februar 1880 im Vordergericht Ostheim betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die Rückvergütung des Auf-
schlages für ausgeführten Branntwein und die Erhebung
eeiner Uebergangsabgabe bei der Einfuhr von Branntweein
für das Vordergericht Ostheim betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
im Privatanklageverfahren betreffend.
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