Full text : Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. (1)

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1,  1.]  Ausgabe  Cap.  VIII.  75

meldet),  so  proponirt  abermahl  Meyntz  und  fragt  umb  biß  uff
Brandenburg  inclusive;  alsdann  fragt  Sachsen  Meyntz,  und
hernach  alle  andern  der  Fürsten,  Ständ  und  Stätt  Deputirten
biß  zum  Ende;  aber  doch  schreibet,  redet  und  referirt  Meyntz
und  nicht  Sachsen,  wie  solches  zwischen  Meyntz  und  Sachsen
durch  weilannd  Dfaltzgraff  Ludwigen  Anno  ete.  zu  Wormbs
sonderlich  vertragen  13)  und  also  bißhero  gehalten  worden,  wie
unden  1")  von  dem  Umfragen  etwas  weiter  geredet.

Fürters  in  der  andern  Art  deß  Special-Außschuß,  als,  da
in  einem  Raht  allein  ein  Außschuß  gemacht  und  etlich  Dersonen
deputirt,  etwa  umb  Beforderung  der  Sache  willen  ein  Duncten
zu  tractiren,  wird  eben  die  Maß  und  Hroceß  gehalten,  als  die
sonsten  im  selben  Raht  auch,  da  er  gantz  ist:  dann  darin  proponirt,
  fragt  umb  und  schreibt  der,  so  sonsten  in  demselben
Raht  das  auch  zu  thun  hat.  Auff  solche  Maß  pflegen  die  im
Kürsten-Raht  von  wegen  viele  der  Votanten  ihre  Sachen  merertheils
  zu  tractiren15),  so  auch  viel  Händel  befürdern  thut,  und

3  Stätt]  fehlt  Lũ.  4  biß  zum  Endel  nur  L.  5  nicht]  nur  Lu.
6  Anno  ete.]  fehlt  A;  A.  II.  Lu.  der  andern  —  Special-Außschuß!
andern  und  SaialAußschäffen  A.  16  ihre  —  merertheils]  gemeinlich
und  merertheils  ihre  Sachen  A;  Lon  wie  oben.

12)  Hier  irrt  der  Derfasser.  In  betreff  des  Umfrage-Streites  zwischen
Mainz  und  Sachsen  kam  es  auf  dem  Reichstage  zu  Worms  im  Jahre  1521
lediglich  zu  einer  einstweiligen  Derfügung  unter  gleichzeitiger  Einsetzung
einer  Kommission  zur  Untersuchung  der  Rechtslage,  der  Kurpfalz  als  Vorsitzender
angehörte.  Ein  endgiltiger  Dergleich  kam  erst  am  25.  April  1520  zu  Speyer
durch  Vermittelung  des  Hfalzgrafen  Ludwig  zustande.  Die  Umfrage  im
Ausschusse  sollte  nach  diesem  bei  der  ersten  Susammenkunft  in  der  oben
angegebenen  Weise  erfolgen,  in  der  zweiten  Sitzung  jedoch  auch  der  Aufruf
der  Kurfürsten  Sachsen  zustehen  und  Mainz  nur  die  Stimme  Kursachsens
abzufragen  haben.  Im  Falle  der  Derhinderung  eines  Teiles  hatte  der
andere  dessen  Dertretung  zu  übernehmen.  Dgl.  über  die  Entstehung  und
Endigung  dieses  Swistes  J.  J.  Müller,  Entdecktes  Staats-CTabinet,  Jena
I  1#4  —  Iv##7,  8.  Eröffnung,  Kap.  1,  S.  1  f.  Der  Wortlant  des  Pergleiches
von  1529  auch  abgedruckt  bei  Künig,  Reichs--Archiv  V,  S.  305  f.  Über  die
Wormser  Derhandlungen  s.  R#A.  Jl.  II,  Nr.ö,  S.  152;  Ur.  8,  S.  157;
Nr.-o,  S.  160  ff.  und  Nr.  105,  S.  749ff.

14)  Cap.  IX.

15)  Solche  Ausschüsse  sind  in  der  zweiten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts
vom  Fürstenrat  in  zahlreichen  Fällen  gebildet  worden.  Dgl.  für  den  der
Entstehungszeit  unserer  Quelle  zunächst  liegenden  Reichstag  von  1576
Moritz,  Die  Wahl  Rudolfs  II.,  S.  297.  342  f.  592.