KRegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenatch.
Nummer 16. Weimar. 3. August 1881.
Inban-: Ministerial “—.— den Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Sächsischen, der Herzoglich
Sachsen- Coburg- Gothaischen und der Fürsilich Schwarzburg- Sondershaufsenschen Staatsregierung über Er-
bauung einer Eisenbahn von Ilmenau nach Gehren betreiiend S. 209. — Ministeriol- Bekanntmachung,
die Ausführung der vorgedachten Bahn betrefiend S.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[661 I. Nachstehend wird der zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglich Säch-
sischen, der Herzoglich Sachsen-Koburg-Gothaischen und der Fürstlich Schwarz-=
burg-Sondershausenschen Staatsregierung am 29. April d. J. zu Erfurt ab-
geschlossene Staatsvertrag über eine von der zuletzt genannten Staatsregierung
unter dem Namen „Ilmenau-Gehrener Eisenbahn“ als Fürstliche Staatsbahn
zu erbauende und zu betreibende normalspurige Locomotiv-Eisenbahn untergeordneter
Bedentung, nachdem derselbe allseitig die höchste Bestätigung erhalten hat, zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 6. Juli 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Behufs Vereinbarung über eine normalspurige Locomotiv-Eisenbahn von
Ilmenau nach Gehren haben zu Bevollmächtigten ernannt
1881 33