Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

KRegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenatch. 
Nummer 16. Weimar. 3. August 1881. 
Inban-: Ministerial “—.— den Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Sächsischen, der Herzoglich 
Sachsen- Coburg- Gothaischen und der Fürsilich Schwarzburg- Sondershaufsenschen Staatsregierung über Er- 
bauung einer Eisenbahn von Ilmenau nach Gehren betreiiend S. 209. — Ministeriol- Bekanntmachung, 
die Ausführung der vorgedachten Bahn betrefiend S. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[661 I. Nachstehend wird der zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglich Säch- 
sischen, der Herzoglich Sachsen-Koburg-Gothaischen und der Fürstlich Schwarz-= 
burg-Sondershausenschen Staatsregierung am 29. April d. J. zu Erfurt ab- 
geschlossene Staatsvertrag über eine von der zuletzt genannten Staatsregierung 
unter dem Namen „Ilmenau-Gehrener Eisenbahn“ als Fürstliche Staatsbahn 
zu erbauende und zu betreibende normalspurige Locomotiv-Eisenbahn untergeordneter 
Bedentung, nachdem derselbe allseitig die höchste Bestätigung erhalten hat, zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 6. Juli 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
Behufs Vereinbarung über eine normalspurige Locomotiv-Eisenbahn von 
Ilmenau nach Gehren haben zu Bevollmächtigten ernannt 
1881 33
	        
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