Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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bisherigen Hauptagenten derselben, der Einwohner Ernst Himmelreich in 
Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird 
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Februar 1872 
(Regierungs-Blatt Seite 51) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 2. Oktober 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(/931 III. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Juni 
1879, die Abgrenzung der Rechnungsamtsbezirke betreffend (Regierungs-Blatt 
Seite 350), wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sitz des Rech- 
nungsamtes für den Bezirk des Amtsgerichts Apolda von Niederroßla nach 
Apolda verlegt ist. 
Weimar, den 6. Oktober 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
194 Ministerial-Bekanntmachung über die Ausführung des Reichsgesetes vom 1. Juli 1881, 
betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben; vom 19. Oktober 1881 
IV. Das Gesetz vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichs- 
stempelabgaben (Reichs-Gesetzblatt Seite 185), hat in § 28 sämmtlichen Be- 
hörden und Beamten der Bundesstaaten und Kommunen die Verpflichtung 
auferlegt, die Besteuerung der ihnen vorkommenden, nach diesem Gesetze einer 
Stempelabgabe unterliegenden Urkunden zu prüfen und die zu ihrer Kenntniß 
gelangenden Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz bei der zuständigen Behörde 
zur Anzeige zu bringen. 
Die Behörden und Beamten des Großherzogthums ohne Unterschied der 
Departements werden auf diese hiernach bestehende Verpflichtung unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 30. September 1881 (Regie- 
rungs-Blatt Seite 227) noch besonders aufmerksam gemacht.
	        
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