Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, am 20. Dezember 1881. 
Carl Alerander. 
G. Thon. Stichling. v. Groß. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[117] I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die der 
Schlesischen Hagelversicherungs-Gesellschaft zu Breslau unter 
dem 15. Mai 1876 ertheilte Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzog- 
thum (Reg.-Blatt von 1876 S. 93) hiermit zurückgezogen wird, nachdem 
die Gesellschaft hier erklärt hat, daß es nicht in ihrer Absicht liege, im Groß- 
herzogthum fernerhin Versicherungen abzuschließen. 
Weimar, am 9. Dezember 188 1. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[1181 II. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs die Geschäfte eines Expropriations-Kommissars für den 
beim Bau der im Großherzogthume gelegenen Strecke der Eisenbahn Ilmenau= 
Gehren erforderlichen Grunderwerb dem Großherzoglichen Oberamtsrichter 
Schwanitz zu Ilmenan übertragen worden sind: so wird solches, unter Bezug- 
nahme auf die Bekanntmachung vom 6. Juli d. J. (Nr. 16 des Regierungs- 
Blattes für das Großherzogthum S. 212), hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 15. Dezember 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
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