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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar, am 20. Dezember 1881.
Carl Alerander.
G. Thon. Stichling. v. Groß.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[117] I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die der
Schlesischen Hagelversicherungs-Gesellschaft zu Breslau unter
dem 15. Mai 1876 ertheilte Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzog-
thum (Reg.-Blatt von 1876 S. 93) hiermit zurückgezogen wird, nachdem
die Gesellschaft hier erklärt hat, daß es nicht in ihrer Absicht liege, im Groß-
herzogthum fernerhin Versicherungen abzuschließen.
Weimar, am 9. Dezember 188 1.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[1181 II. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs die Geschäfte eines Expropriations-Kommissars für den
beim Bau der im Großherzogthume gelegenen Strecke der Eisenbahn Ilmenau=
Gehren erforderlichen Grunderwerb dem Großherzoglichen Oberamtsrichter
Schwanitz zu Ilmenan übertragen worden sind: so wird solches, unter Bezug-
nahme auf die Bekanntmachung vom 6. Juli d. J. (Nr. 16 des Regierungs-
Blattes für das Großherzogthum S. 212), hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, den 15. Dezember 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.