Full text : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

terstützungen  für  so  klägliche  Resultate  verwendet  werden,  indem
bei  den  meisten  Prüfungen  der  letzten  Jahre  für  das  Einjährig-Freiwilligen-Examen
  die  größere  Zahl  der  Examinanden  duck
siel.  Ein  schlagenderes  Zeugniß  für  den  Mangel  an  Strebsamkeit
  und  Bildungstrieb  der  Bourgeoisie  kann  es  nicht  geben,
denn  die  Ansprüche  sind  nicht  zu  hoch  gestellt.  Das  Bestehen
der  Einjährig-Freiwilligen-Prüfung  ist  das  Maximum,  das  „Ideal“
der  Bourgeoisbildung  und  dieses  niedrig  gestellte  Maximum  erreichen
  so  Wenige.

In  Leipzig  wird  für  Unterhaltung  der  höheren  Schulen  aus

der  Gemeindekasse  das  Drei-,  Vier=  und  Mehrfache  des  Satzes
ezahlt,  welcher  für  die  Besucher  der  Bürgerschulen  und  der
Götssulen  (Armenschulen)  per  Kopf  gezahlt  wird;  in  Zwickau
zahlte  1874  die  Stadt  auf  einen  Schüler  in  den  Volksschulen
16  ½  Mark,  auf  einen  Schüler  der  Realschule  94  M.;  in  Mittweida,
  mit  einer  meist  sehr  armen  Bevölkerung,  zahlt  die  Stadt
für  jeden  Volksschüler  18½  M.,  Staat  und  Stadt  zusammen
für  den  Realschüler  191  M.

Nach  dem  sächsischen  Staatsbudget  von  1875  zahlte  der
Staat  Zuschuß  für  die  Landesuniversität  in  Leipzig  646,287  M.,
für  die  übrigen  höheren  Schulen  wie  Gymnasien,  Nealschulen,
Polytechnikum  u.  s.  w.  3,075,000  M.,  für  die  gesammten  Volksschulen
  nur  1,141,425  M.  Für  die  Schüler  der  höheren  Bil.
dungsanstalten  zahlte  der  Staat  pro  Kopf  261½  M.,  für  die
Schüler  der  Volksschulen  pro  Kopf  etwas  über  2½  M.;  für
die  ersteren  also  das  Hundertfache.

Der  Staat  zahlt  für  die  circa  4  pCt.  der  Bevölkerung,
deren  Kinder  die  höheren  Bildungsanstalten  besuchen,  2,579,862
Mark  mehr,  als  für  die  96  pCt.  der  übrigen  Bevölkerung.  Und
doch  sind  es  die  Massen,  welche  vorzugsweise  die  Steuersummen
aufbringen.  Das  nenunt  sich  „Gerechtigkeit“.

Aber  diese  Art  „Gerechtigkeit“  zeigt  sich  auch  nach  einer
anderen  Seite.  1875  gab  es  in  Sachsen  für  die  14,222  Zöglinge
  der  höheren  Bildungsanstalten  1222  Lehrer,  für  die
441,393  Schüler  der  Volksschulen  nur  5,015  Lehrer.  In  den
höheren  Bildungsanstalten  kam  durchschnittlich  1  Lehrer  auf
12  Schüler,  in  den  Volksschulen  1  Lehrer  auf  88  Schüler.
In  manchen  Orten  giebt  es  Lehrer,  die  120  und  selbst  140
Schüler  unter  sich  haben,  wie  kann  da  von  lehren  die  Rede  sein?

Und  trotz  solcher  Zustände  zählt  Sachsen  zu  denjenigen  deutshen
  Staaten,  wo  das  Schulwesen  durchschnittlich  noch  am
„besten“  bestellt  ist.  Traurig.

Wie  die  Volksschule  in  Bezug  auf  die  Zahl  der  Lehrkräfte
in  schandbarer  Weise  vernachlässigt  ist,  so  sind  es  die  Lehrkräfte
in  Bezug  auf  ihre  materielle  Stellung,  und  die  Folge  ist,  daß