Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

53 
(43) VI. Nachdem der Nordhausen-Erfurter-Eisenbahn-Gesellschaft die Kon- 
zession zur Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Erwerb und Betrieb der 
bisherigen Saal-Unstrutbahn innerhalb des Großherzoglichen Staatsgebietes 
ertheilt worden ist, wird die desfallsige Konzessionsurkunde vom 3. Jannar 
d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. April 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Konzessionsurkunde betreffend den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Straußfurt nach 
Großheringen durch die Nordhausen. Erfurter Eisenbayn. 
Wir Carl Alerxander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 26c. 
ertheilen hiermit der Nordhausen-Erfurter Eisenbahn-Gesellschaft die nachgesuchte 
Konzession zur Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Erwerb und Betrieb 
der durch Unsere Konzessionsurkunde vom 11. April 1872 für den Betrieb 
mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im 
öffentlichen Verkehre konzessionirten Bahn von Straußfurt nach Großheringen 
für Unser Staatsgebiet in Gemäßheit des unter dem 31. Juli 1870 mit der 
Königlich Preußischen Staatsregierung abgeschlossenen Staatsvertrags (Re- 
gierungs-Blatt 1870 S. 104 flg) und in Gemäßheit sowie unter Wieder- 
holung der in der Königlich Preußischen Konzessionsurkunde vom 28. Dezember 
1881 unter I bis VIII aufgestellten, auns der Anlage 4 ersichtlichen besonderen 
Bedingungen sowie unter den weiteren Bedingungen, daß die Nordhausen- 
Erfurter Eisenbahn-Gesellschaft 
1. bei Stadtsulza eine Haltestelle errichtet, 
2. sich in Betreff der zwischen ihr als Betriebsführerin der früheren 
Saal-Unstrutbahn und der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft in Bezug auf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.