Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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ist diejenige des 1. Termins des 12. Jahres oder des 18. Vierteljahrstermines, welcher von 
dem auf die Abschlagszahlung folgenden Termine, dem 3. des 6. Jahres oder dem 23. Viertel- 
jahrstermine, um 25 differirt. 
Diese Zahl von dem bisherigen letzten Rentenzahlungstermine, dem 1. Termine des 
31. Jahres = 2. Januar 1914, zurückgezählt ergiebt den 1. Termin des 25. Jahres oder 
den 2. Januar 1908 als nunmehrigen letzten Rentenzahlungstermin, und beläuft sich der letzte 
zu zahlende Betrag, da die Verhältnißzahl dieses Termines, 
21,622, 
multiplizirt mit dem Betrage der vierteljährlichen Rente von 
1,0668 
ohne die Abschlagszahlung einen Restschuldantheil von 
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