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[8] VII. Nachdem zufolge höchster Entschließuug der Büchsenschützen-—
Gesellschaft zu Tonndorf, unter Bestätigung der vorgelegten Statuten,
die Rechte einer juristischen Person verliehen worden sind, so wird Solches
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 23. Januar 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(/9) VIII. Daß von der Köluischen Unfall-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
zu Köln an Stelle des T. Leutloff zu Apolda, bisherigen Haupt-Agenten der-
selben, der Weinhändler Gustav Röder zu Weimar zum Haupt-Agenten
für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 25. August 1882 (Regierungs-Blatt Seite 126)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 24. Jannar 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[10] IX. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach
Artikel 3 Ziffer 1 der Ausführungs-Verordnung vom 16. Dezember 1874
zu dem Volksschulgesetz vom 24. Juni 1874 alljährlich an die Schulvorstände
über die schulpflichtig werdenden Kinder einzureichenden Verzeichnisse von jetzt
ab von den Großherzoglichen Standesämtern, als den mit der Füh-
rung der Geburtsregister betrauten Behörden, aufzustellen und an die Schul-
vorstände einzusenden sind. Die Schulvorstände werden unvergessen sein, die
Großherzoglichen Standesämter, falls sie etwa in der Einsendung dieser Auf-
stellungen säumig sein sollten, daran in geeigneter Weise zu erinnern.
Weimar, den 26. Jannar 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großberzolcen Hauses und des Kultus.
tichling.