Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

Begierungs-Platt 
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Nummer 14. Weimar. 13. August 1883. 
Inhalt: Viussterial- Bekanntmachung, die Konzessionirung der Deutschen Trausport= Versicherungs-Gesellschaft zu 
Berlin zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum betreffend, Seite Ministerial-Bekanntmachung, 
die Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli 1883 erciu¼h des Verbots der Einfuhr und 
Ausfahr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein= und Gartenbaues betreffend, Seite 83. — 
Ministerial-Bekanntmachung, die Führung des Katasters von Legefeld betressend, Seite 86. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[66) I. Der Deutschen Transport-Versicherungs-Gesellschaft zu Berlin ist die 
Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen 
widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Adolf Nahde 
zu Apolda zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 19. Juli 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(67) 1I. Nach § 4 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend das Verbot der 
Einfuhr und Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein= und 
Gartenbaues vom 4. Juli d. J., ist die Ausfuhr aller zur Kategorie der 
Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche 
aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, aus dem Reichs- 
1883 16
	        
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