Begierungs-Platt
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Nummer 14. Weimar. 13. August 1883.
Inhalt: Viussterial- Bekanntmachung, die Konzessionirung der Deutschen Trausport= Versicherungs-Gesellschaft zu
Berlin zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum betreffend, Seite Ministerial-Bekanntmachung,
die Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli 1883 erciu¼h des Verbots der Einfuhr und
Ausfahr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein= und Gartenbaues betreffend, Seite 83. —
Ministerial-Bekanntmachung, die Führung des Katasters von Legefeld betressend, Seite 86.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[66) I. Der Deutschen Transport-Versicherungs-Gesellschaft zu Berlin ist die
Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen
widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Adolf Nahde
zu Apolda zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. Juli 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(67) 1I. Nach § 4 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend das Verbot der
Einfuhr und Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein= und
Gartenbaues vom 4. Juli d. J., ist die Ausfuhr aller zur Kategorie der
Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche
aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, aus dem Reichs-
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