Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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daß an Stelle des am 1. Juli d. J. ausscheidenden Großherzoglichen 
Ministerial-Revisors Menneken hier die Großherzoglichen Ministerial- 
Kalkulatoren Blaubach und Bemme hier zur Wahrnehmung der Re- 
visionen nach § 27, Absatz 2 jenes Gesetzes in den Grenzen des Groß- 
herzogthums für Fälle der Verhinderung des Großherzoglichen Ministerial- 
Revisors Lichtwer hier bis auf Weiteres beauftragt worden sind. 
Weimar, den 9. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
(581 III. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ort 
Rohna von dem Bezirke der Stenerreceptur Auma abgetrennt und dem 
Stenerhebebezirke Weida zugewiesen worden ist. 
Weimar, den 21. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
159] IV. Nachdem die Führung des Katasters von dem Hofe Dietrichsberg 
bei Wünschensuhl der Bezirkskatasterführung des Großherzoglichen Rechnungs- 
amtes zu Gerstungen übertragen worden ist, wird dies hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 24. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
[60) V. Nachdem die Führung des neuen Katasters von Süßenborn dem 
Großherzoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird dies hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 24. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert.
	        
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