Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  von  dem  Fürsten  Con  stantin  v.  Waldburg-Zeil-Trauchburg
  geschehene  Aufhebung  seines  hauggesetzlich  bestehenden  Fidcicommiß-Verhältnisses.

Der  Fürst  Constantin  v.  Waldburg-Zeil-Trauchburg  hat  in  einer  Eingabe
erklärt,  daß  er  in  Folge  der  eingetretenen  völligen  Umänderungen  seines  Besitzstandes  zu
Regelung  seiner  Verhältnisse,  insbesondere  im  Interesse  seiner  Familienangehörigen  und  derjenigen
  Gläubiger,  deren  bei  ihm  stebende  Capitalien  nicht  versichert  seyen,  das  hausgesetzlich
bestehende  Fideicommiß-Verhältniß  als  temporär  aufgehoben  betrachte  und  sich  vorbehalte,
nach  Regelung  der  oben  angedeuteten  Verhältnisse  ein  neues  den  jetzigen  Zeitumständen  angemessenes
  Hausgesetz  zu  errichten.

Diese  Erklärung  wird  mit  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  die  etwaige  Einsprache
der  Agnaten,  Familienmitglieder  oder  anderwärts  dabei  Betheiligten  ausdrücklich  vorbehalten
bleibt.

Stuttgart  den  29.  Juni  1848.  Für  den  Departements-Chef:
Harpprecht.
b)  Wohnsitzveränderung  eines  Rechts-Consulenten.

Der  Rechts-Consulent  Finckh  hat  seinen  Wohnsitz  von  Nürtingen  nach  Böblingen
verlegt;  was  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  30.  Juni  1848.  Für  den  Departements-Chef:
Harpprecht.

8)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Der  Regierung  des  Jaxtkreises.
Bekanntmachung  des  Ergebnisses  einer  niederen  Dienstprüfung  für  das  Departement  des  Innern.
Bei  der  am  13.  14.  und  15.  d.  M.  dahier  vorgenommenen  niederen  Dienstprüfung  im

Departement  des  Innern  ist  der  Candidat
Carl  Wilhelm  Kohler,  von  Leonberg,