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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Bekanntmachung, betreffend die von dem Fürsten Con stantin v. Waldburg-Zeil-Trauchburg
geschehene Aufhebung seines hauggesetzlich bestehenden Fidcicommiß-Verhältnisses.
Der Fürst Constantin v. Waldburg-Zeil-Trauchburg hat in einer Eingabe
erklärt, daß er in Folge der eingetretenen völligen Umänderungen seines Besitzstandes zu
Regelung seiner Verhältnisse, insbesondere im Interesse seiner Familienangehörigen und derjenigen
Gläubiger, deren bei ihm stebende Capitalien nicht versichert seyen, das hausgesetzlich
bestehende Fideicommiß-Verhältniß als temporär aufgehoben betrachte und sich vorbehalte,
nach Regelung der oben angedeuteten Verhältnisse ein neues den jetzigen Zeitumständen angemessenes
Hausgesetz zu errichten.
Diese Erklärung wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die etwaige Einsprache
der Agnaten, Familienmitglieder oder anderwärts dabei Betheiligten ausdrücklich vorbehalten
bleibt.
Stuttgart den 29. Juni 1848. Für den Departements-Chef:
Harpprecht.
b) Wohnsitzveränderung eines Rechts-Consulenten.
Der Rechts-Consulent Finckh hat seinen Wohnsitz von Nürtingen nach Böblingen
verlegt; was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 30. Juni 1848. Für den Departements-Chef:
Harpprecht.
8) Des Departements des Innern.
1. Der Regierung des Jaxtkreises.
Bekanntmachung des Ergebnisses einer niederen Dienstprüfung für das Departement des Innern.
Bei der am 13. 14. und 15. d. M. dahier vorgenommenen niederen Dienstprüfung im
Departement des Innern ist der Candidat
Carl Wilhelm Kohler, von Leonberg,