Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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(831 III. Daß von der Direktion der Sächsischen Vieh-Versicherungsbank zu 
Dresden an Stelle des Otto Schumann zu Eisenach, bisherigen Hauptagenten 
derselben, Rudolph Hartung zu Weimar zum Hauptagenten für das Groß-= 
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 21. November 1883 (Regierungsblatt Seite 278) hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 15. September 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[841 IV. Nach Beschluß des Bundesrathes findet am 1. Dezember dieses 
Jahres im Deutschen Reiche eine Volkszählung statt. 
Indem das unterzeichnete Staats-Ministerium dies hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß bringt und sämmtlichen zur Leitung und Ausführung derselben 
im Großherzogthum berufenen Behörden diejenige strenge Sorgfalt und Ge- 
wissenhaftigkeit dringend zur Pflicht macht, welche die genannte für die ver- 
fassungsmäßigen Zwecke des Deutschen Reichs wie für die Staatsverwaltung 
des Großherzogthums gleich wichtige Angelegenheit erfordert, werden zugleich 
folgende, auf Beschlüssen des Bundesrathes und bezüglich des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums beruhende Bestimmungen zur Kenntnißnahme und pünkt- 
lichen Beachtung besonders hervorgehoben: 
Allgemeines. 
5 1. 
Durch die Volkszählung ist die ortsanwesende Bevölkerung zu ermitteln. 
Dieselbe besteht aus der Gesammtzahl der zur Zählungszeit innerhalb des 
Großherzogthums anwesenden Personen. 
Als ortsanwesend werden in den einzelnen Gemeinden und Orten die- 
jenigen Personen betrachtet, welche in der Nacht vom 30. November auf den 
1. Dezember sich daselbst aufhalten. 
Die während dieser Nacht auf Reisen oder sonst unterwegs befindlichen 
Personen werden da als anwesend verzeichnet, wo sie am Vormittag des 
1. Dezember anlangen. 
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