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Rückseite.
Verzinsungs-, Amortisations- und sonstige Bestimmungen.
1) Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zinscoupons für 10 Jahre und
Talons, zur Erhebung neuer Zinscoupons, ausgegeben.
2) Sämmtliche Prioritäts-Obligationen haben unter sich gleiche Rechte und
werden jährlich mit 5% verzinst.
3) Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando bei der
Cassaverwaltung der Gasbereitungs-Gesellschaft zu Apolda ausgezahlt.
4) Zinsen der Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren
von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht
geschehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft.
5) Jeder Zinscoupon ist ungültig, wenn die Vorderseite desselben durch-
kreuzt ist.
6) Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation durch Aus-
loosung laut des umstehenden Tilgungsplanes, doch steht der Gasberei-
tungs-Gesellschaft das Recht zu, die in diesem Plane vorgesehene Tilgung
zu verstärken oder zu anticipiren, indem sie im jeweilig laufenden Jahre
die Ausloosung verstärkt unter dem Vorbehalte, die vorzeitig mehr aus-
geloosten Obligationen bei der Ausloosung in den darauf folgenden Jahren
wieder in Anrechnung zu bringen.
7) Die Nummern der hiernach zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen
werden in der, in den ersten 4 Monaten des Geschäftsjahres in Apolda
stattfindenden Generalversammlung und zwar nach Schluß derselben unter
Zuziehung einer Gerichtsperson und der Befugniß der Inhaber von
Prioritäts-Obligationen, dem Termine beizuwohnen, durch das Loos be-
stimmt und sodann durch die Gesellschaftsblätter öffentlich bekannt gemacht.
Die Auszahlung des Betrages jeder ausgeloosten Prioritäts-Obligation
erfolgt an der Cassaverwaltung der Gasbereitungs-Gesellschaft zu Apolda
an dem darauf folgenden 1. Juli nächsten Jahres, mit dem 1. Juli 1887
beginnend, nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Prioritäts-
Obligationen gegen Auslieferung derselben nebst den dazu gehörenden
noch nicht fällig gewordenen Coupons sammt Talon. Die Verzinsung
hört mit diesem Tage auf und wird der Betrag etwa fehlender Coupons
vom Kapital in Abzug gebracht.