Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

7591  Literatur.  177

Fibben  dürfte,  je  nach  der  Oertlichkeit  die  eigentliche  Wasserwirthschaft  in  drei  verchiedene
  Zonen  einzutheilen:
1)  Die  Wasfer  ammlung  und  industrielle  Verwerthung  desselben  in  die
Gebirge  zu  verlegen;
#die  Regulirung  der  Wasserläufe  im  Wesentlichen  auf  die  weder
schiff=  noch  flößbaren  Bäche  zu  beschränken,  und

3)  die  richtige  Abdeuchun  des  Ueberschwemmungsgebiets  der  großen
Ströme  und  die  Benutzung  des  Wassers  derselben  zur  Speisung  der  Schifffahrtskanäle,
so  wie  den  Anbau  des  Vorlandes  mit  Gras  und  Holz  mehr,  als  bisher  geschehen,  in
Erwägung  zu  ziehen.

Die  rationelle  Benutzung  der  Gebirgswässer  ist  vorstehend  schon  eingehend  erörtert
  worden,  die  Vorschläge,  welche  der  Verfasser  in  diesem  Punkte  macht,  haben  in
der  Praxis  thatsächlich  schon  mehrfach  Anwendung  gefunden,  so  daß  sie  eines  weiteren
Kommentars  nicht  bedürfen.

Der  Schwerpunkt  der  Wasserfrage  liegt  ohne  Zweifel  auf  den  Höhen  unserer
Berge  und  in  dem  rationellen  Anbau  unserer  Wälder.  Denn  gelingt  es  der  Technik,
einestheils  den  Abfluß  der  gefallenen  Regenmengen  zu  hemmen  und  gleichzeitig  den
Ueberfluß  der  Wasseradern  des  Gebirges  auf  die  trockenen  Abhänge  zu  vertheilen,  so
werden  wir  nicht  nur  die  Schädigungen  durch  Kochwasser  vermindern,  sondern  auch
im  Laufe  des  Sommers  dauernd  starke  Mittelwasser,  und  somit  Wasser  genug  haben,
um  den  Handel,  die  Industrie  und  Landwirthschaft  in  den  tiefer  gelegenen  Thälern
zu  fördern.  —

ad  7.  Die  Reflerionen  des  Verfassers  über  die  Anlage  eines  Tunnels  haben
einen  speriell  bergmännischen  Charakter,  auf  welchen  näher  einzugehen  ich  den  zugehörigen
  Fachmännern  überlassen  muß.

ad  8.  Die  Konsequenzen  dieser  Studie  der  Linien  gleicher  Höhe  weisen  darauf
hin,  daß  die  Landesbehörden  den  beregten  Gegenstand  in  die  eingehendste  Erwägung
ziehen  und  namentlich  in  allen  technischen  Abtheilungen  der  Verwaltung  dauernd  studiren
  lassen.  Diese  Maßnahmen  dürften  sich  in  den  einzelnen  Ländern  auf  folgende
Behörden  und  Dispositionen  zu  erstrecken  haben:

1)  Die  Abtheilung  für  Bergbau  zur  Berichterstattung  aufzufordern,  in  wie  weit
bei  der  Bewirthschaftung  der  einzelnen  Bergwerke  des  Landes  die  Linien  gleicher  Höhe
berücksichtigt  werden  und  berücksichtigt  werden  müssen,  und  ob  dieser  Gegenstand
überhaupt  so  wichtig  ist,  um  im  Fnteresse  des  Nationalwohlstandes  noch  einem
weiteren  dauernden  Studium  unterworfen  zu  bleiben.

2)  Die  Abtheilung  für  Forstwesen  zur  eingehenden  Berichterstattung  darüber
zusiufo  e  lchem  Pri  der  Anbau  der  Gebirgsforsten  hinseichtlich

a)  Nach  welchem  Princip  gegenwärtig  der  Anbau  der  Gebirgsfo  insichtli
der  Feuchti  Giwelchem  e  in  Ausführung  gebracht  wird!

b)  Ob  die  von  dem  Forstmeister  Kaiser  in  der  V.  Versammlung  des  deutschen
Forstvereins  entwickelte  Methode  der  Aufforstung  und  Anlage  von  Horizontalgräben
jur  Wassersammlung  für  die  Wiederbewaldung  der  Berge  und  namentlich  der  Oedändereien
  in  den  Gebirgen,  wie  sie  z.  B.  auch  in  den  Vogesen  noch  vielfach  vorhanden
find,  principiell  zu  acceptiren  ist?  und

e)  einen  allgemeinen  Kostenanschlag  über  die  Anwendung  dieser  Methode  aufzustellen,
  welcher  Sich  in  den  Grenzen  des  iederschagsgebietes  eines  Gebirgsbaches  bewegt
und  wobei  auch  die  Förderung  der  künstlichen  Forellenzucht,  nach  dem  vom  Oberförster
v.  Lasseaux  in  Zabern  18  Princip  berücksichtigt  wird.

)  Die  Abtheilung  für  das  Meliorationswesen  zur  Berichterstattung  darüber
aufzufordern,  ob  bei  den  Projekten  der  Ingenieure  die  Linien  gleicher  Höhe  eine  der
Wichtigkeit  des  Gegenstandes  entsprechende  Kerückichtigung  finden  und  ob  es  zweckmäßig
  erscheint,  auch  die  Zöglinge  der  Wiesenbauschulen  im  Auschluß.  an  die  betreffen-*-
  Kalinrmeihoden  über  den  beregten  Gegenstand  eingehenden  Unterricht  zu  ertheilen?

4)  Die  Vorstände  der  landwirthschaftlichen  Kreisvereine,  deren  Mitglieder  sich
mit  Weinbau  beshäftißen  zur  Einrichtung  einzelner  Musteranlagen  nach  der  vorstehend
  beschriebenen  ethobe  des  Johann  Bier  aufzufordern,  um  dann  an  den
praktischen  Resultaten  die  weitere  Einführung  dieser  unzweifelhaften  Verbesserung  in
der  Kultur  der  Reben  demonstriren  zu  können.

d.  Holtzendorff-Brentano.  Jahrbuch.  III.  3.  4.  12