Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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eine härtere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark 
belegt. 
Weimar, den 26. Mai 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(50) II. Daß von der Direktion der Allgemeinen Unfall-Versicherungs- 
bank und der Deutschen Unfall-Versicherungs-Genossenschaft zu Leipzig an 
Stelle des Rudolf Mätzke zu Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben, 
der Kaufmann Gustav Lindner daselbst zum Haupt-Agenten für das Groß= 
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 22. Juni 1881 (Regierungs-Blatt Seite 102) hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 29. Mai 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[51] III. Daß von der Direktion der Lebens-, Pensions= und Leibrenten- 
Versicherungs-Gesellschaft „lduna“ zu Halle aS. an Stelle des Kaufmanns 
Oskar Klopfleisch zu Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Rentier 
Bernhard Schmidt hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum er- 
nannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 11. August 1882 (Regierungs-Blatt Seite 123) hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 2. Juni 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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