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eine härtere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark
belegt.
Weimar, den 26. Mai 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(50) II. Daß von der Direktion der Allgemeinen Unfall-Versicherungs-
bank und der Deutschen Unfall-Versicherungs-Genossenschaft zu Leipzig an
Stelle des Rudolf Mätzke zu Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben,
der Kaufmann Gustav Lindner daselbst zum Haupt-Agenten für das Groß=
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 22. Juni 1881 (Regierungs-Blatt Seite 102) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 29. Mai 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[51] III. Daß von der Direktion der Lebens-, Pensions= und Leibrenten-
Versicherungs-Gesellschaft „lduna“ zu Halle aS. an Stelle des Kaufmanns
Oskar Klopfleisch zu Weimar, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Rentier
Bernhard Schmidt hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum er-
nannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 11. August 1882 (Regierungs-Blatt Seite 123) hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Juni 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.