Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

XVI 
  
  
  
  
Datum Seite des 
Inhalt. des Reg- 
Gesetzes 2c. Blattes. 
W. 
Waarenzeichen, Berechnung der Kosten der im Gesetz über den Marken- 
schutz vom 30. November 1874 und den Ausführungsbestim- 
mungen hierzu vorgeschriebenen Bekanntmachung der ersten Ein- 
tragung und der Löschung eines Waarenzeichens. Ministerial= 
Bekanntmachna 8. Februar3 
Waagen, deren polizeiliche Revision, s. unter Maaße. 
Waisen-Versorgungsanstalt, allgemeine, des Großherzogthums. Zweiter 
Nachtrag zu dem Statut vom 14. November 1813 über deren 
Begrürngngnngggggagaaaa . . . . . . . . . . . . .. 29. Dezbr. 133 
Weege, August, zu Weimar, Hauptagent der Union, Assecuranz-Socielüt, 1886 
zuondon..........................................·.. 4. Juni 186 
Weimar. 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Höchste Genehmigung 
der Ernst-Kühn-Stiftung für unbemittelte Schriftsetzer, Buch- 
drucker und arme Wittwen und Frauen in Weimar . . . . . .. . . .. 26. Juli 207 
desgleichen der Stiftung des verstorbenen Fabrikbesitzers Brunn- 
quell zu Breslau für Beamtenwittwen in Weimaor . . .. 26. Julie 207 
Ortsgesetz über den Schlachtzwoogg .. . .. . . . . . . . . . .. 30. Septbr. 249 
Weimar-Berka-Blaukenhainer Eisenbahn. 
Bock, Geh. Regierungsrath a. D., zum Expropriations-Kommissar 
ernannt....................................·.·..·...... 13. April 162 
Bekanntmachung, die Konzessionsurkunde vom 14. Mai 1887, be- 
treffend den Betrieb der Staatsbahn von Weimar nach Tann- 
roda und von Berka nach Blankenhaan 20. Mai 177 
Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiser- 
lichen Marine. Bestimmungen über Fürsorge für dieselben. 
Ministerial-Bekanntmachng .. . . . .. . .. 2. August 214 
3. 
Zahnärzte, Prüfungs-Kommission. Bekanntmachnn 23. Oktober283 
Zwangsvollstreckungen in Verwaltungssachen, Gewährung von Rechts- 
bis an Behörden anderer Deutscher Staaten, s. unter Rechts- 
hilfe. 
—— 
Weimar. — Hof- Buchdruckerei. 
 
	        
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