Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

Nr.

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77,

1832

1833

1834

171

Wales,  Tasmanien,  West-Australien  und  Neu-Seeland  zum  internationalen
  Vertrage  zum  Schutze  der  unterseeischen  Telegraphenkabel
  vom  14.  März  1884,  vom  26.  November  1888;  unter
Verordnung,  betreffend  die  Kautionen  der  Beamten  der  Reichseisenbahnverwaltung,
  vom  5.  Dezember  1888;  unter
Verordnung  über  die  Inkraftsetzung  des  Gesetzes,  betreffend  die
Unfall=  und  Krankenversicherung  der  in  land=  und  forstwirthschaftlichen
  Betrieben  beschäftigten  Personen  vom  5.  Mai  1886  im
Großherzogthum  Oldenburg,  im  Herzogthum  Sachsen-Altenburg,
dem  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt,  dem  Fürstenthum
Reuß  j.  L.  und  im  Fürstenthum  Lippe,  vom  17.  Dezember  1888;
unter

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Erhöhung  der  in  Gemäßheit
des  allerhöchsten  Erlasses  vom  5.  März  d.  J.  aufzunehmenden
Anleihe,  vom  17.  Dezember  1888.

Die  Nummern  49,  50,  51  und  52  des  Centralblatts  für  das  Deutsche

Reich  enthalten

S.  949  Anderweite  Feststellung  der  Zollgrenze  in  Geestemünde-Bremerhaven,
952  Berichtigtes  Verzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  im
Königreich  Preußen  zur  Zeit  zuständigen  Behörden  und  Dienststellen,
956  Nachtrags-Verzeichniß  höherer  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung
von  Zengnissen  über  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind,

959  Bestimmungen  über  die  Prüfung  und  Beglaubigung  von  Stimmgabeln,
967  Ausführungsbestimmungen  und  Dienstvorschriften  zu  dem  Gesetz  vom

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77

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20.

Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,

1037  Feststellung  der  für  die  Naturalverpflegung  der  bewaffneten  Macht
im  Frieden  zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1889,

1039  Bekanntmachung,  betreffend  die  von  den  Vorsitzenden  der  auf  Grund
der  Unfallversicherungsgesetze  errichteten  Schiedsgerichte  alljährlich  dem
Reichversicherungsamt  einzureichenden  Geschäftsberichte.