126 HGB. Art. 275. Einf.-Ges. z. HGB. Art. 62—64.
nach den bayer. Mandaten vom Jahre 1806 und
1811 eine stillschweigende Hypothek, und erfreuen
sich nun statt dieser nach Hyp.-Ges. S. 12 Nr. 10
eines gesetzlichen Titels zur Hypothek.
Dieser Titel ist so wie das Vorzugsrecht der
IV. Klasse unstreitig zum Schutze der Bierfabrikation
verliehen, nichts destoweniger kann letzteres nur
als persönliche Rechtswohlthat betrachtet und auf
einen Cessionar, auch wenn dieser selbst ein Bräuer
wäre, nicht übertragen werden.
Wäre das Vorzugrecht ein privil. causae, so
müßte das Gesetz etwa lauten: „Forderungen an
Wirthe für Abgabe von Bier und Branntwein“, es
lautet aber: „Inhaber oder Pächter von Bräuhäusern
in Ansehung dessen, was sie — sage
„sie“ von Wirthen für abgegebenes (d. i. von
ihnen selbst abgegebenes) Bier und Branntwein
zu fordern haben.“
Rm.
Entscheidungen des obersten Gerichtehofes für Vayern
rechte des Rheinee.
1.
Kompetenz der Handelsgerichte. Immobilien. Klagen von
Kaufleuten gegen Kaufleute aus einseitigen Handels:
geschäften.
Ein Weinhändler erbaute sich eine Villa und
schloß mit einer Eisengießerei einen Vertrag über