Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

126  HGB.  Art.  275.  Einf.-Ges.  z.  HGB.  Art.  62—64.

nach  den  bayer.  Mandaten  vom  Jahre  1806  und
1811  eine  stillschweigende  Hypothek,  und  erfreuen
sich  nun  statt  dieser  nach  Hyp.-Ges.  S.  12  Nr.  10
eines  gesetzlichen  Titels  zur  Hypothek.

Dieser  Titel  ist  so  wie  das  Vorzugsrecht  der
IV.  Klasse  unstreitig  zum  Schutze  der  Bierfabrikation
verliehen,  nichts  destoweniger  kann  letzteres  nur
als  persönliche  Rechtswohlthat  betrachtet  und  auf
einen  Cessionar,  auch  wenn  dieser  selbst  ein  Bräuer
wäre,  nicht  übertragen  werden.

Wäre  das  Vorzugrecht  ein  privil.  causae,  so
müßte  das  Gesetz  etwa  lauten:  „Forderungen  an
Wirthe  für  Abgabe  von  Bier  und  Branntwein“,  es
lautet  aber:  „Inhaber  oder  Pächter  von  Bräuhäusern
  in  Ansehung  dessen,  was  sie  —  sage
„sie“  von  Wirthen  für  abgegebenes  (d.  i.  von
ihnen  selbst  abgegebenes)  Bier  und  Branntwein
zu  fordern  haben.“

Rm.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes  für  Vayern
rechte  des  Rheinee.

1.

Kompetenz  der  Handelsgerichte.  Immobilien.  Klagen  von
Kaufleuten  gegen  Kaufleute  aus  einseitigen  Handels:
geschäften.

Ein  Weinhändler  erbaute  sich  eine  Villa  und
schloß  mit  einer  Eisengießerei  einen  Vertrag  über