Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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[80] Das 14., 15., 16., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts ent— 
halten unter 
Nr. 1859 Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche 
Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marschall-Inseln, 
vom 22. Juni 1889; unter 
„ 1860 Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden 
Schweinen aus Rußland, Oesterreich-Ungarn und den Hinterländern 
Oesterreich-Ungarns, vom 14. Juli 1889; unter 
„ 1861 Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschafts- 
registers und die Anmeldungen zu demselben, vom 11. Juli 1889; 
unter 
„ 1862 Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der 
Einhundertmarknoten der Hannoverschen Bank in Hannover, vom 
16. Juli 1889; unter 
„ 1863 Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem 
Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs, vom 
16. Juli 1889; unter 
„ 1864 Verordnung zur Ergänzung der Verordnungen über das Ver- 
halten der Schiffer nach einem Zusammenstoße von Schiffen auf 
See, vom 15. August 1876, und zur Verhütung des Zusammen- 
stoßens der Schiffe auf See, vom 7. Jannar 1880, vom 29. Juli 
1889; unter 
„ 1865 Verordnung, betreffend Abänderung und Ergänzung des § 35 der 
Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden, vom 
29. Juli 1889; unter 
„ 1866 Bekanntmachung, betreffend Abänderung der allgemeinen polizei- 
lichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 
29. Mai 1871, vom 27. Juli 1889. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
32 und 33 
S. 445 Ergänzung der Ausführungs-Bestimmungen zum Zuckersteuergesetz 
rücksichtlich des im Fabriklager durch Zufall zu Grunde gehenden 
Zuckers,
	        
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