169
[80] Das 14., 15., 16., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts ent—
halten unter
Nr. 1859 Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche
Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marschall-Inseln,
vom 22. Juni 1889; unter
„ 1860 Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden
Schweinen aus Rußland, Oesterreich-Ungarn und den Hinterländern
Oesterreich-Ungarns, vom 14. Juli 1889; unter
„ 1861 Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschafts-
registers und die Anmeldungen zu demselben, vom 11. Juli 1889;
unter
„ 1862 Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der
Einhundertmarknoten der Hannoverschen Bank in Hannover, vom
16. Juli 1889; unter
„ 1863 Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem
Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs, vom
16. Juli 1889; unter
„ 1864 Verordnung zur Ergänzung der Verordnungen über das Ver-
halten der Schiffer nach einem Zusammenstoße von Schiffen auf
See, vom 15. August 1876, und zur Verhütung des Zusammen-
stoßens der Schiffe auf See, vom 7. Jannar 1880, vom 29. Juli
1889; unter
„ 1865 Verordnung, betreffend Abänderung und Ergänzung des § 35 der
Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden, vom
29. Juli 1889; unter
„ 1866 Bekanntmachung, betreffend Abänderung der allgemeinen polizei-
lichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom
29. Mai 1871, vom 27. Juli 1889.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
32 und 33
S. 445 Ergänzung der Ausführungs-Bestimmungen zum Zuckersteuergesetz
rücksichtlich des im Fabriklager durch Zufall zu Grunde gehenden
Zuckers,