Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
34, 35 und 36 
453 
460 
466 
480 
485 
501 
505 
Bekanntmachung, betreffend die Berechnung des Kapitalwerthes der 
von der Tiefbau-Berufsgenossenschaft zu zahlenden Renten, 
Zweiter Nachtrag zu dem Gesammtverzeichniß der den Militär- 
anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen, 
Neues Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern 
verpflichteten Privat-Eisenbahnen, 
Abänderung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die be- 
waffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegen- 
stände, 
Alphabetisch geordnetes Verzeichniß sämmtlicher im Reichsgebiet 
gelegenen, regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den 
Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend erklärten 
Gartenbau 2c. Anlagen, 
Bestimmungen über die auf Grund des § 10 des Vereinsgollgesetzes 
für Rechnung des Reichs zu erhebenden Gebühren, sowie über die 
an Zollbeamte für außergewöhnliche Dienstleistungen auf Kosten 
des Reichs zu gewährenden besonderen Vergütungen, 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Stenerstellen.
	        
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