Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Muster A. 
Verzeichniß 
der am 
im Gemeindebezirke 
vorhandenen 
a) Pferde, 
Esel, Maulesel, Maulthiere und Fohlen, 
b) Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber, 
aufgenommen nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1889. 
(Siegel.) 
Daß das gegenwäriige, *“- 14 Tage in 
der Zeit vom . . . .. . .. bis .... .. . . . . d. 
nach Maßgabe des § 33 * Pgesees vom 17. April 
1889 zur Einsicht der betheiligten Viehhalter öffentlich 
aufgelegen hat, wird hierdurch bescheinigt. 
(Orbl und Tag.) 
(Siegel.) Der Gemeindevorstand. 
(Unterschrift.) 
Der Gemeindevorstand. 
(Unterschrift.) 
Daß bei der Feststellung des gegenwärtigen Ver- 
zeichnisses sowohl die bei dem unterzeichneten Gemeinde- 
vorstande angebrachten gegrlindeten Berichtigungsan- 
träge, als auch die von dem Großherzoglichen Direktor 
des ..Verwaltungsbezirks auf eingelegte Bernsungen 
ertheilten Entscheidungen ilberall berücksichtigt worden 
sind, wird hierdurch bescheinigt. 
(Ort und Tag.) 
(Siegel.) Der Gemeindevorstand. 
(AUnterschrlit.)
	        
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