138 Das Jahrhundert der Reformation.
Abwendung der Lutheraner von den Calvinisten sich vollzog und die Kurfürsten
von Brandenburg und Sachsen mit ihren Hoftheologen 1577 die Konkordienformel
als bindendes Bekenntnis für ihre Landeskirchen festsetzten, durch die in
der schärfsten und engherzigsten Weise das orthodoxe Luthertum gegen alle
calvinistischen Anwandlungen abgesperrt und geschützt werden sollte. Es war
zugleich ein Akt ängstlicher reichsfürstlicher Politik, durch den man eine Verflechtung
in die Kämpfe des westeuropäischen Calvinismus vermeiden wollte.
Die Wehrlosigkeit, in die dadurch der deutsche Protestantismus gegenüber
den katholischen Restaurationsgelüsten im Reiche geriet, wurde für Brandenburg
besonders schmerzhaft empfindlich in der Frage des Magdeburger Sessionsstreits.
Auf dem Reichstage zu Augsburg 1582 wollten die katholischen Reichsstände dem
Administrator Joachim Friedrich nicht gestatten, seinen Sitz im Fürstenrate einzunehmen,
und Kurfürst Johann Georg sah sich bei der Lage der Dinge, zumal
da es sich um die Bewilligung einer Türkenhilfe handelte, gezwungen, seinem
Sohne den Rat zu geben, im Interesse einer ungestörten Erledigung der Reichsgeschäfte
sich mit Protest zurückzuziehen. Als im selben Jahre der Kölner Erzbischof
Gebhard von Truchseß zum Calvinismus übertrat und trotzdem die
Herrschaft über das Erzstift zu behalten wünschte, da trat zwar Brandenburg mit
Pfalz und Sachsen beim Kaiser für ihn ein; aber für Sachsen war die Beteiligung
an diesem Schritt von vornherein nur ein Mittel, um die beiden anderen Kurfürsten
im Zaum zu halten, und auch Brandenburg hat sich unter dem sächsischen
Einfluß bald dazu entschlossen, die Sache des Kölner Calvinisten fallen zu lassen.
Ein etwas anderer Geist kam wenigstens vorübergehend in die protestantische
Fürstenwelt Deutschlands, als in der Pfalz auf den lutherisch gesinnten Kurfürsten
Ludwig VI. der calvinistische Heißsporn Johann Kasimir gefolgt
war (1583), der im Interesse einer allgemeinen protestantischen Politik schon
längst das Stillsitzen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg verurteilte
und nun bestrebt war, ein Bündnis der protestantischen Fürsten im Reich zustande
zu bringen, das den westeuropäischen Calvinisten die Hand reichen und
namentlich Heinrich von Bourbon im Kampf gegen die katholische Liga zuhilfe
kommen sollte. Er fand Verständnis für seine Bestrebungen bei dem Sohne
Johann Georgs, dem magdeburgischen Administrator Joachim Friedrich, der
zwar bei dem lutherischen Bekenntnis beharrte, aber den Haß der Lutheraner
gegen die Calivinisten nicht teilte und sich nicht scheute, calvinistische Räte zu
gebrauchen; sein Kanzler Dr. Meckbach, der früher in hessischem Dienst gestanden
hatte, klug, maßvoll und geschmeidig, diente als Vermittler zwischen seinem Herrn
und dem pfälzischen Führer der protestantischen Aktionspartei. Auch der neue
Kurfürst von Sachsen, Christian I., der seinem Vater August im Jahre 1586
gefolgt war, ließ sich für die Ideen dieser Partei gewinnen und verftändigte
sich mit Johann Kasimir Ende Februar 1590 auf einer Zusammenkunft zu
Plauen über die Begründung eines evangelischen Fürstenbundes. Seine Vermittlung
ist es vornehmlich gewesen, die den von Christian Distelmeyer beratenen
Kurfürsten Johann Georg zum Anschluß an einen solchen Bund gebracht hat.
Am 3. Februar 1591 wurde zu Torgau, zunächst auf 15 Jahre, ein Bündnis
geschlossen, das ein bewaffnetes Corpus Evangelicorum herstellen wollte und
die Aufbringung eines Hilfsheeres für den damals um die französische Krone
kömpfenden Heinrich von Bourbon in Aussicht nahm. Dazu gehörten die Kur-