Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Landgerichte, von jedem für die zu seinem Sprengel gehörigen Großherzoglichen 
Amtsgerichte, alljährlich im Monat Dezember durch die Weimarische Zeitung 
erlassen. 
Weimar, den 30. August 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Stichling. 
/87)] II. Mit Bezugnahme auf die Bestimmung in Art. 4 Absatz 2 des Staats- 
vertrags zwischen dem Großherzogthum Sachsen, dem Königreich Sachsen und 
dem Fürstenthum Reuß ä. L. über die Wolfsgefärth-Weischlitzer Eisenbahn 
vom 13. April 1889 — Regierungs-Blatt Seite 121 — wird hierdurch be- 
kannt gemacht, daß von der Königlich Sächsischen Regierung als diejenige 
Stelle im Großherzogthume, welcher die an die Generaldirektion der König- 
lich Sächsischen Staatseisenbahnen gerichteten amtlichen Zufertigungen mit 
rechtlicher Wirkung behändigt werden können, die Königlich Sächsische Stations= 
verwaltung zu Weida bezeichnet worden ist. 
Weimar, den 3. September 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[887 III. Daß von der Direktion der Lebens-, Pensions= und Leibrenten- 
Versicherungs-Gesellschaft Iduna in Halle aS. an Stelle des Kaufmanns 
Clemens Berkel in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann 
Paul Piwecki daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt 
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
18. Juli 1887 (Regierungs-Blatt Seite 20 1) hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar, den 29. August 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius.
	        
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