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Landgerichte, von jedem für die zu seinem Sprengel gehörigen Großherzoglichen
Amtsgerichte, alljährlich im Monat Dezember durch die Weimarische Zeitung
erlassen.
Weimar, den 30. August 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Stichling.
/87)] II. Mit Bezugnahme auf die Bestimmung in Art. 4 Absatz 2 des Staats-
vertrags zwischen dem Großherzogthum Sachsen, dem Königreich Sachsen und
dem Fürstenthum Reuß ä. L. über die Wolfsgefärth-Weischlitzer Eisenbahn
vom 13. April 1889 — Regierungs-Blatt Seite 121 — wird hierdurch be-
kannt gemacht, daß von der Königlich Sächsischen Regierung als diejenige
Stelle im Großherzogthume, welcher die an die Generaldirektion der König-
lich Sächsischen Staatseisenbahnen gerichteten amtlichen Zufertigungen mit
rechtlicher Wirkung behändigt werden können, die Königlich Sächsische Stations=
verwaltung zu Weida bezeichnet worden ist.
Weimar, den 3. September 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
[887 III. Daß von der Direktion der Lebens-, Pensions= und Leibrenten-
Versicherungs-Gesellschaft Iduna in Halle aS. an Stelle des Kaufmanns
Clemens Berkel in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann
Paul Piwecki daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
18. Juli 1887 (Regierungs-Blatt Seite 20 1) hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar, den 29. August 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.