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[7] II. Der Landgerichts-Präsident Dr. Fries in Weimar, welcher zum Ab-
geordneten für den XXV. ordentlichen Landtag seitens derjenigen wahlberech-
tigten Staatsunterthanen im I. Verwaltungs-Bezirk gewählt worden war, welche
aus anderen Quellen als dem Grundbesitz ein jährliches Einkommen von
wenigstens dreitausend Mark versteuern, hat laut Erklärung vom 14. d. M.
aus Gesundheits-Rücksichten sein Mandat niedergelegt.
Gemäß 8 11 des Gesetzes vom 6. April 1852, betreffend die Wahl der
Landtags-Abgeordneten, wird hierdurch die Neuwahl eines Abgeordneten an
Stelle des Landgerichts-Präsidenten Dr. Fries ausgeschrieben.
Zum Wahlkommissar ist der Großherzogliche Generalkommissionsrath
Krahmer in Weimar ernannt worden.
Weimar, den 24. Januar 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Junern.
v. Groß.
/81 III. Daß von der Direktion der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu
Brandenburg a. d. H. an Stelle des Gutsbesitzers Hermann Blankenburg hier,
der Kaufmann Hermann Schultze zu Weimar, zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 4. Oktober 1888 (Regierungs-Blatt Seite 131) hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Jannar 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.