Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eisenach. 
Nummer 11. Weimar. 2 4. April 1889. 
Inhalt: Ministerial · Bekanntmachung, betreffend das Uebereinkommen unter den deutschen Staatsregierungen über 
die gegenseitige Anerkennung der von den Gymnasien, bezügl. Realgymnasien (Realschulen I. Ordnung) 
ausgeslellten Reifezeugnisse, Seite 47. — Ministerial- Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur der 
Liverpool & Londlon & Globe-Versicherungs-Gesellschaft betreffend, Seite 50. — Inhallsverzeichniß aus 
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche Reich, Seite 50. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
—’— Nachdem nachstehendes Uebereinkommen, betreffend die gegenseitige 
Anerkennung der von den Gymnasien, bezügl. Realgymnasien (Realschulen 
Ordnung) ausgestellten Reifezengnisse, die Zustimmung sämmtlicher Deutschen 
undesregierungen gefunden hat, wird dasselbe hierdurch mit dem Bemerken 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für das Großherzogthum Sachsen 
v F April 1889 als Tag des Inkrafttretens des Uebereinkommens fest- 
etzt ist. 
Weimar, den 1. April 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultue. 
Stichling. 
1889 12
	        
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