Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

Begierungs-Platt 
Großherzogthum 
——— Weimoar= Eisenack. 
Nummer 14. Weimar. 6 I 15. Mai 1880. 
  
  
Inhalt: Ausführungsgesetz 1, dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrülckung von 
Viehseuchen, Seite 79. 
  
43 Ausführungsgesetz zu dem Reichsgesete vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen; vom 17. April 1889. 
Wir Carl Alerxander, 
von Gottes Gnaden 
IGroßherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
verordnen zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die 
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, unter Zustimmung des getreuen 
Landtages, was folgt: 
I. Verfahren und Behörden. 
§ 1. 
Die Anordnung und Ueberwachung der Abwehr und Unterdrückungsmaß- 
regeln liegt dem Großherzoglichen Staats-Ministerium und unter dessen Leitung 
den Bezirksdirektoren und Ortspolizeibehörden ob, kann aber auch für den ein- 
zelnen Seuchenfall oder für einzelne Distrikte von dem Staats-Ministerium 
1889 17
	        
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