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(55] V. Daß von der Direktion der Gesellschaft zu gegenseitiger Hagel-
schädenvergütung zu Leipzig an Stelle des Sparkassebuchhalter Gustav Kittel
zu Jena, bisherigen Hauptagenten derselben, der Inspektor C. Steinert zu
Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 14. Mai 1886
(Regierungs-Blatt Seite 189) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Juni 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.
(561 Das 16., 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1900 Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsabgabe für geschrotetes
Malz und die Steuerrückvergütung für ausgeführtes Bier in
Bayern, vom 29. Mai 1890; unter
„ 1901 Verordnung, betreffend Ergänzung des § 35 der Militär-Trans-
port-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedens-Transport-
Ordnung), vom 26. Mai 1890; unter
„ 1902 Gesetz, betreffend die Ergänzung des § 14 der Gebührenordnung
für Zeugen und Sachverständige, vom 11. Juni 1890.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
23 und 24:
S. 147 Abänderung des Verzeichnisses der zum Gebrauch für die bewaffnete
Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände,
„ 148 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen, — desgleichen der Zuckersteuerstellen,
„ 157 Gesammtverzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welche gemäß
§ 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-
dienst berechtigt sind.
Weimar. — Hof. Buchdruceerei.