Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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[13) Das 1., 2. und 3. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 1929 Verordunung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostafrika, 
vom 1. Januar 1891; unter 
„ 1930 Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 1876, 
betreffend die Kautionen der bei der Militär= und Marine- 
verwaltung angestellten Beamten, vom 27. Dezember 1890; unter 
„ 1931 Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues, vom 9. Januar 1891; unter 
„ 1932 Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem 
Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs, vom 
14. Jannar 1891. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 3 
und 4: 
S. 7 Ausübung konsularischer Befugnisse und Erlaß polizeilicher und sonstiger 
die Verwaltung betreffenden Vorschriften in Deutsch-Ostafrika. 
„ 8 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
„ 9 Berechtigung der unter Leitung des Dr. Josef Goldschmidt stehenden 
höheren Bürgerschule der Talmud-Tora zu Hamburg zur Ausstellung 
von Befähigungszeugnissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. 
„ 13 Ermäßigung des Telegraphentarifs. 
„ 14 Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in 
Deutsch-Ostafrika. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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