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[16) III. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Schützen-
Gesellschaft in Buttstädt die Rechte einer juristischen Person gnädigst zu ver-
leihen geruht.
Weimar, den 30. Jannar 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenins.
II7) IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Erholungs-
Gesellschaft in Eisenach die Rechte einer juristischen Person gnädigst zu ver-
leihen geruht.
Weimar, den 4. Februar 1891.
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokbenius.
[I18] V. Daß von der Direktion der Versicherungs-Gesellschaft in Frank-
furt a. M. „Deutscher Phönix“ an Stelle des Kaufmanns C. Martin zu
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Franz Hertzer,
in Firma L. Koch daselbst, zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
30. September 1881 (Regierungs-Blatt Seite 229) hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 28. Jannar 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.