Full text : Europäischer Geschichtskalender. Chronik und geschichtlicher Überblick der denkwürdigen Jahre 1870 und 1871. Zweiter Band. (11a)

Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  99

Nebersicht  .  -
über  die  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des  bayerischen
  obersten  Kandesgerichtes
vom  1.  bis  15.  November  1881.
Bemerkung:  Die  Urtheile  vom  5.  HVNr.  6005,  5.  Reg.  1
68/81,  11.  Reg.  1  78/81,  12.  HVNr.  5993
und  14.  November  Reg.  J  34/81  werden

nachgetragen.

I.  Zur  Prozeßordnung.

Die  Verletzung  lehensrechtlicher  Gesetze
  ist  Gegenstand  der  Revision.  Als  Besitzer
  des  Rittergutes  N.  hatte  Baron  von  E.  am
2.  Dezember  1845  bezhw.  27.  Mai  1846  ein  die
Baulast  an  der  Kirche  u.  s.  w.  zu  N.  betreffendes
Uebereinkommen  abgeschlossen,  und  zwar  zu  einer
Zeit,  da  jenes  Rittergut  noch  Mannlehen  der  Krone
Bayern  und  er  Lehenträger  war,  und  als  er,  auf
Klage  der  Kirchenstiftung  verurtheilt,  die  Revision
einlegte,  stützte  er  diese  auf  Verletzung  der  §S#§.  85
u.  f.  des  Lehen-Edikts  vom  7.  Juli  1808,  behauptend,
  das  gedachte  Uebereinkommen  sei  ihm  gegenüber
  nicht  rechtswirksam,  weil  dasselbe  ohne  Zustimmung
  der  Lehenfolger  abgeschlossen  worden  sei,  während
andererseits  die  Kirchenstiftung  geltend  machte,  auf
lehenrechtliche  Bestimmungen  könne  die  Revision  nicht
gestützt  werden.  Vom  Obrst.  LG.  wurde  diese  zurückgewiesen,
  und  in  den  Entscheidungsgründen  ist
bemerkt:

Allerdings  war  auf  Grund  des  §.  6.  des  Einf.=Ges.
  zur  RCPO.  durch  kaiserliche  Verordnung  vom
28.  September  1879  §.  3  (Regbl.  1879  S.  299)
bestimmt  worden,  daß  auf  die  Verletzung  von  Gesetzen
  des  Lehenrechts  die  Revision  nicht  gestützt  werden
  könne,  allein  bezüglich  dieser  Bestimmung  ist
jener  Verordnung  vom  Reichstag  in  seiner  Sitzung
vom  10.  April  1880  die  Genehmigung  versagt  wor-#