Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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„Fär  den  nicht  zollbaren  Wagen  ist  eine  angemessene
Tara  in  Abzug  zu  bringen?.“
Wurde  mit  71  gegen  15  Stimmen  verneint.

117)  Will  die  Kammer,  daß  der  F§.  41.  folgende
Fassung  erhalte:

„Der  ganze  Inhalt  einer  als  durchgehend  zu  behandelnden
  Ladung  muß  in  den  von  dem  Frachtführer
vorzulegenden  Frachtbriefen  nach  einzelnen  Stücken,
und  diese  nach  Quantität  und  Qualität  des  Inhaltes
angegeben  werden?“

Wurde  mik  70  gegen  7  Stimmen  bejahk.

118)  Will  die  Kammer,  daß  sofort  der  §.  45.  des
Entwurfes  hinwegfalle?
Wurde  mit  85  gegen  1  Stimme  bejaht.

110)  Will  die  Kammer,  daß  der  F.  ab.  weggelassen
werde  2
Würde  mik  75  gegen  15  Stimmen  verneink.
120)  Will  die  Kammer,  daß  im  §.  47.  nach  dem
Worte:
„noch=  beygesetzt  werde:  „ohne  erweisliche  Noth?
Wurde  einstimmig  bejaht
121)  Will  die  Kammer,  daß  dieser  Beysatz  laute:

„öhne  dringende  Noth,  welche  ohne  sich  einer  Untersuchung

  auszusetzen,  erwiesen  seyn  muß?“

Diese  Frage  fiel  hinweg.

122)  Will  die  Kammer,  daß  §.  47.  den  Beysatz  erhalte:


„In  Fällen  der  erweislichen  Noth  kann  er  bey  einer
andern,  aber  auf  der  angewiesenen  Straße  liegenden
  Halle  umladen?“

Diese  Frage  fiel  hinweg-123)
  Will  die  Kammer,  daß  dem  6.  48.  zugesetzt
werde: