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„Fär den nicht zollbaren Wagen ist eine angemessene
Tara in Abzug zu bringen?.“
Wurde mit 71 gegen 15 Stimmen verneint.
117) Will die Kammer, daß der F§. 41. folgende
Fassung erhalte:
„Der ganze Inhalt einer als durchgehend zu behandelnden
Ladung muß in den von dem Frachtführer
vorzulegenden Frachtbriefen nach einzelnen Stücken,
und diese nach Quantität und Qualität des Inhaltes
angegeben werden?“
Wurde mik 70 gegen 7 Stimmen bejahk.
118) Will die Kammer, daß sofort der §. 45. des
Entwurfes hinwegfalle?
Wurde mit 85 gegen 1 Stimme bejaht.
110) Will die Kammer, daß der F. ab. weggelassen
werde 2
Würde mik 75 gegen 15 Stimmen verneink.
120) Will die Kammer, daß im §. 47. nach dem
Worte:
„noch= beygesetzt werde: „ohne erweisliche Noth?
Wurde einstimmig bejaht
121) Will die Kammer, daß dieser Beysatz laute:
„öhne dringende Noth, welche ohne sich einer Untersuchung
auszusetzen, erwiesen seyn muß?“
Diese Frage fiel hinweg.
122) Will die Kammer, daß §. 47. den Beysatz erhalte:
„In Fällen der erweislichen Noth kann er bey einer
andern, aber auf der angewiesenen Straße liegenden
Halle umladen?“
Diese Frage fiel hinweg-123)
Will die Kammer, daß dem 6. 48. zugesetzt
werde: