Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Nr. 2292 Bekanntmachung, betr. den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien. 
„ 2293 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, 
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
6, 7, 8, 9 und 10: 
S. 51 
77. 
54 
61 
66 
72 
Verbot der in Wien erscheinenden Druckschrift „Glühlichter“; — 
Kündigung des Handels-, Schifffahrts= und Konsularvertrages 
zwischen dem Reich und der dominikanischen Regierung. 
Anleitung zur Ermittelung des Baumwollengehalts im Wollen- 
garn; — Abänderung der Iustruktion für l. die golltechnische 
Unterscheidung des Talgs, der schmalzartigen Fette und der 
unter Nr. 26i1i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe und II. die 
Denaturirung schmalzartiger Fette; — Aenderung der Anweisung 
für die Abfertigung harter Kammgarne der Nr. 41c Za des 
Zolltarifs. 
Zweiter Nachtrag zum Gesammt-Verzeichniß der zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
Aenderung der Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von Mühlen- 
fabrikaten; — Bestimmungen über den Handel mit denaturirtem 
Branntwein; — Aenderung der Bestimmungen, betr. die Befreiung 
des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten 
Salzes von der Salzabgabe. 
Zulassung des Umtausches von versteuertem beschädigten gegen 
unversteuerten Zucker. 
 
	        
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