Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 27. Weimar. 14. Dezember 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Abänderung des Statuts der Sparkasse zu Weimar, Seite 253. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Beilegung des Dienstprädikats „Gendarmerie-Oberwachtmeister“ für die
Großherzoglichen Gendarmerie-Wachtmeister, Seite 254. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung
des Diphtherieserums mit den Kontrolnummern 259, 273 und 275, Seite 254. — Ministerial-Bekannt-
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der gebens Versicherungs-Geselllchaft „Dordrecht“ in Dordrecht,
Seite 255. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche
Reich, Seite 255. 256.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[122] I. Höchsten Orts sind folgende Aenderungen des Statuts der Spar-
kasse zu Weimar genehmigt worden:
1. Die Worte in § 29 der Statuten
„die Monatsabschlüsse und“
fallen weg, und
2. die Bestimmungen in den Statuten bezüglich Nachträgen dazu hin-
sichtlich des Protektorates werden in folgender Weise abgeändert be-
züglich ergänzt:
„Dasjenige, was in den §8§ 16, 20 und 29 der Erneuerten
Statuten der Sparkasse zu Weimar vom 10. Juli 1849, ver-
bunden mit dem zweiten Nachtrage dazu laut Ministerial-Bekannt-
machung vom 6. Juni 1860, ferner aber in dem Zusatze zu § 14
der Erneuerten Statuten derselben Sparkasse laut Ministerial-
Bekanntmachung vom 15. Juli 1858 und dem Beschluß des Spar-
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