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(130] III. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Abgabe des Diphtherie—
serums betreffend, vom 11. November d. J. (Regierungsblatt Seite 252) wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Chemische Fabrik von
E. Merk zu Darmstadt sich gleichfalls bereit erklärt hat, die vereinbarte Preis-
ermäßigung für diejenigen Fläschchen des Diphtherieserums, welche aus Staats-
oder Gemeindemitteln, sowie von Krankenkassen im Sinne des Krankenkassen-
gesetzes oder von Vereinigungen bezahlt werden, die der öffentlichen Armenpflege
dienen, nicht nur den amtlichen Vermittlungsstellen, sondern auch ihren direkten
Abnehmern zu gewähren, wenn diese die amtlich beglaubigten Beläge einsenden.
Weimar, den 23. Dezember 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
1131| IV. Von der Direktion der Norddeutschen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft
in Hamburg ist an Stelle des verstorbenen Rentners Otto Thielecke in Ober-
weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom
4. Februar 1896, Regierungsblatt Seite 17), der Kaufmann Alexander
Knesevits in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden.
Weimar, den 20. Dezember 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(132) Das 53. und 54. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2435 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien, vom 16. Dezember 1897.