Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1898. (82)

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II. Nachtrag zu den Statuten der Sparkasse zu Oldisleben. 
Einziger Paragraph. 
Zur Erhebung der bei der Sparkasse angelegten Mündelgelder hat der Vormund die Ge- 
nehmigung des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsgerichts beizubringen. 
Oldisleben, den 25. Januar 1898. 
Der Gemeindevorstand. Der Gemeinderathsvorsitzende. 
Henne. Herm. Kahlenberg. 
/93) III. Von der Direktion der „Rhenania“, Versicherungs-Aktien-Gesellschaft 
in Köln a/Rh., ist an Stelle des Hugo Koch in Weimar, bisherigen Haupt- 
agenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 12. November 1896, Re- 
gierungs-Blatt Seite 213) der Kaufmann Edmund Schnicke in Weimar zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 9. August 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[94|] IV. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Ja- 
nuar 1878 (Seite 5 des Regierungsblatts) wird hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß an Stelle des verstorbenen Professors Ernst Händel in Weimar 
der Ofenfabrikant Hermann Schmidt daselbst Höchsten Orts als Mitglied des 
gewerblichen Sachverständigen-Vereins ernannt worden ist. 
Weimar, den 12. August 1898. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Trautvetter i. V. 
[95] Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 26—31.: 
S. 311 Bestimmungen über den gollfreien Einlaß der von der inter- 
nationalen land= und forstwirthschaftlichen Jubiläums-Ausstellung
	        
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